Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

kommunaler Haushalt. 
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einen silbernen, ganz vergoldeten Trinkbecher mit Deckel, der das Stadtwappen 
trug, und 37'/z fl. Rh. kostete.'--) 1621 gab man dem deutschen Schulmeister 
zu Gmunden, S. Fledacher, aus gleicher Veranlassung 3 „Pfundtnerthaler", 
und dem Sebastian Eder, Hofschreiber zu Hallstatt, ein silbernes Trink¬ 
geschirr im Werte von 40'/« st- Rh.'-») 1650 erhielten der ständische Shndicus 
zu Linz, Dr. Kholler, 20 Reichsthaler,,29) und 1673 der Hof- und Gerichts¬ 
advokat Dr. Josef Psenner daselbst als Rechtsvertreter der Stadt Gmunden 
6 Reichsthaler „zur hochzeitlichen Ehrenfreud'".'»") Auch den Mitgliedern des 
Stadtrathes wie auch deren Kindern pflegte man, sobald sie sich zu verheiraten 
gedachten, derlei Ehrengaben zu bewilligen. Bei diesen wurde indessen nach einer 
gewissen Norm vorgegangen, indem man immer nur gleiche Beträge, u. zw. einem 
Mitgliede des inneren Rathes 12, des äußeren 6 Reichsthaler, und deren Kindern 
ebensoviel verabfolgte.'»') 
Diese Gepflogenheit wurde durch kaiserlichen Befehl vom 18. August 1749 
abgeschafft.'»-) 
Die Stadtobrigkeit wurde bezüglich der Finanzgebahrung durch die Re¬ 
gierung überwacht, welche diese Gepflogenheit insbesondere seit den Tagen 
Kaiser Ferdinands I. nachdrücklicher zu handhaben begann. So wurde schon 
1546, da die „Raitbüecher" einiger Verwaltungszweige in Unordnung befunden 
worden waren, dem Magistrate befohlen, hierin „mehrern Fleiß anzuwenden und 
bessere Ordnung zu halten".'»») Späterhin pflegte man hie und da mit der Vor- 
nahme der Richter- und Rathswahl eine Prüfung der städtischen Vermögens- 
Verwaltung durch den jeweiligen Wahlcommiffär zu verbinden. So wurde z. B. 
1608 der Salzamtmann Spin dl er, welcher in dieser Eigenschaft amtirte, 
beauftragt zu untersuchen, „wie die Bürgerschaft mit dem Spital, Kirchen, Bene- 
ftcien und Waisengütern Hause".m) Diese Controle der communalen Wirtschaft 
durch den landesfürstlichen Wahlcommiffär wurde von Kaiser Ferdinand II. 
mittels Resolution, ddo. 3. Jänner 1629, in Permanenz erklärt, indem derselbe 
verfügte, daß jener stets zu erforschen habe, „wie inan es mit dein Spital¬ 
einkommen, item den Wittiben lind Waisen halte, was auch sonsten bei dem 
gemainen Stattwesen, Gebäuen unb allen andern für ain Wirtschaft geführt 
wird", lind daß er auch „die jährlichen Amtspupillen- und andere der Statt 
Wirtschaftsraittungen ersehen und aufnehmen solle".'»») 
Da in dieser Zeit als Wahlcommissäre der Landeshauptmann oder ein 
seiniger Stellvertreter fungirten, so flnden ivir dieselben stets als „Jnspections- 
Commissarien" der städtischen Wirtschaft thätig.'»») Dem Landeshauptmanne 
mußte auch der Magistrat auf Verlangeil stets einen schriftlichen Bericht über 
den coinmunalen Haushalt zugehen fassen.137) Alle wichtigeren Vorkehrungen, 
welche diesen betrafen, bedllrfteil der Billigung jener Landesbehörde. Es erregte 
z. B. deren Zufriedenheit, daß man die Lösung der Frage, „wie das Wirtschafts- 
ivesen der Stadt besser angestellt werden köiliie", 1679 in einem „engen Ausschüsse" 
des Stadtrathes eifrig berieth, und ebenso war zur selben Zeit mit ihrer Zu¬ 
stimmung der Bau eines Communalbräuhauses in Angriff genommen worden.'»») 
Dieselbe Instanz ivar es auch, welche dem Magistrate, da er 1693 wegen der
	        
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