Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Eommunaler Haushalt. 
Um das Jahr 1630 betrug die Gesammtsteuerleistuiig eines Bürgers 
jährlich 60 — 90 Gulden, eines Handwerkers 4 ß bis 1 fl., eines behausten 
„Kammergutsarbeiters" (Salzarbeiters) 10/? bis 2 fl. Rh."') Aehnliche 
Verhältnisse bestanden noch 1655.'02) Für die Pfarrkirche leistete deren Zech- 
ineister 1656 die ganze Landsteuer mit rund 16 fl. und die davon entfallenden 
Rüstgelder."3) 1663 bezahlte der Besitzer des Hailses Nr. 8, Kirchengasse, von 
diesem an Landsteuer 27 fl. lmd vier Rüstgelder (zu „Lichtmeß, Laurenzi, Martini 
und Andre"), somit in Summa 81 fl."") 1669 wurden von dem Eigenthümer 
des sogenamüen Hoffer'schen Hauses (jetzt Kammerhofgasse Nr. 6) 75 fl. an Steuern 
bezahlt."3) 1695 betrug die Landstener für einen Bürger des inneren Rathes 
16 fl., des äußeren 14 fl., für eine bürgerliche „Witfrau" 14 fl., für einen 
anderen Bürger 12 fl.; hiezll kamen noch die gewöhnlichen Rüstgelder, wie auch 
die Gewerbesteller, die zwischen 6 und 8 fl. variirte. "°) Das Gesammterträgnis 
der letzteren belief sich 1690 ans 91 fl., das der Grundsteuer auf 26 fl."") 
Andere Beispiele fiilden sich in unserer „Häuserchronik" verzeichnet, und lvir bemerken 
nur noch, daß die landesfürstliche Stadt Gmunden in den Jahren 1640— 1694 
insgesammt die bedeutende Summe von rund 222.594 fl. Rh. an Landsteuern, 
Rüstgeldern „und anderen Landescontributionen" in das Landeseiilnehmeramt 
entrichtet hat."") 
Bon der Ableistung dieser im Vorstehenden erwähnten vier Steuergattungen 
waren die Angehörigen der „Gmain", dann die hier wohnhaften Ortsfremden 
enthoben.'") Doch blieben die letzteren auch nicht ganz frei voir jeder Abgabe, 
denn dafür, daß ihnen der Magistrat den Aufenthalt gestattete, mußten sie die 
„Schutzsteuer", auch „Schutzgeld" genannt, entrichten. Deren Höhe schwankte 
zwischen 15 kr. und 18 fl. und finden sich einschlägige Beispiele in der „Häuser¬ 
chronik" vermerkt. Die Schlltzstener trug der Stadtcassa 1673 den Betrag von 
rund 71 fl., 1690 von 82 Personen 117 fl. ein.'") 
Von jeder Steuer befreit war endlich ein oder das andere neuerbaute Haus, 
ferner alle jene Objecte, die infolge der Wirren des dreißigjährigen Krieges zum 
Theile verfallen waren und leerstailden, endlich der Pfarrhof mit allen dazu 
gehörigen Grundstücken.'") Steuerbefreiungen älteren Datums (1358) betrafen 
die Bürger der landesfürstlichen Städte, worunter auch Gmunden ausdrücklich 
genannt wird, bezüglich jener Güter, welche sie von Reinprecht von Wallsee zu 
Lehen hatten.'") 
Außer den im Vorstehenden erwähnten gewöhnlichen („Ordinari-") Steuer¬ 
leistungen wurden den Bewohnern von Gmunden oft genug auch außergewöhnliche, 
(„extraordinari") meist von den Landesfürsten und stets zu Kriegszwecken auferlegt. 
So schrieb 1478 Kaiser Friedrich III. zur Bezahlung der Söldner eine allgemeine 
Schatz st euer aus, wovon die Stadt Gmunden 500 fl. bezahlen mußte.'") In 
dem Kriege, welchen dieser Herrscher mit Mathias Corvinus, König von 
Ungarn führte, wurden von ihm auch die Städte des Landes ob der Ens zu 
Geld- und anderen Leistungen herangezogen. So befahl er 1484 den Bürgern 
von Gmunden, von ihrer in das landesfürstliche Salzamt fälligen Schuld die 
Summe von 342 A $ dem Florian von Volten st orf zu geben, welchem
	        
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