Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Kommunaler Haushalt. 
Jahres, in kritischen Zeiten noch öfter. Im Jahre 1576 traf die sieben landes- 
fürstlichen Städte von dem allgemeinen „Rüstanschlage" eine Quote per 5000 fl. 
Hievon entfielen auf ein Haus 2 fl. 2 ß 9 ‘/2 <), und da Gmunden damals 
180 Bürgershäuser zählte, so mußte die Stadt für ein Rüstgeld von 412 fl. Aß D) 
aufkommen?') In späteren Jahren betrug für dieselbe die Höhe eines jeden der 
vier Rüstgelder u. zw.: 1606 300 fl., 1619 720 fl., 1628 522 fl., 1644 300 fl., 
1664 762 fl., 1671 812 fl. u. s. w?") Für das Traundorf belief sich die Stärke 
eines Rüstgeldes für ein Haus 1637—1645 auf 1 fl. 7 ß bis 2 fl. Aß ^?3) 
Bis zum Jahre 1700 hatte die landesfürstliche Stadt Gmunden an Land- 
steuer und Rüstgeld zusammen jährlich 4800 fl. Rh. auszubringen?3) Für den 
einzelnen Steuerträger wurde die Größe eines Rüstgeldes nach dem Betrage der 
ganzen Landsteuer, die er bezahlte, bemessen, und zwar schlug man stets die Hälfte 
dieser letzteren für ein Rüstgeld an. Die vier Rüstgelder zusammengenommen 
betrugen also gewöhnlich das Doppelte der jährlichen Landsteuer?^) 
Diese selbst wurde stets gegen das Ende jeden Jahres, unter Berücksichtigung 
des für den städtischen Haushalt erforderlichen Ueberschusses, je nach den Vermögens¬ 
verhältnissen des Einzelnen „angelegt" (bemessen).3") 
Die mit dieser Function betrauten Männer, Steuerherren oder Steuer¬ 
anleger genannt, wurden alljährlich, um jeder Willkür nach Möglichkeit vor¬ 
zubeugen, theils von den Bürgern und Mitbürgern, theils voin Stadtrathe 
gewählt. Dies geschah in der Weise, daß der Stadtrath je drei Steueranleger 
der Bürgerschaft und den Mitbürgern entnahm, diese aber drei ans dem inneren 
Rathe zu diesem Ainte beriefen?7) Sohin betrug die Zahl der Steueranleger 
neun, war aber später nianchen Schwankungen unterworfen. So gab es 1650 
acht, 1653 fünf, 1659 sechs, 1673 drei Steuerherren?3) In der Folge hatte 
der Stadtrath keinen Einfluß mehr auf deren Wahl, die nun allein von den 
übrigen Steuerträgern jedes Jahr, und zwar derart vorgenommen wurde, daß 
man aus dem inneren und aus dem äußeren Rathe, wie auch aus den Reihen der 
Bürger und Mitbürger je zwei Steueranleger, sohin im ganzen acht erwählte?") 
Hiezu kamen, seit das Traundorf zur Stadt gehörte, auch für dieses zwei dort 
seßhafte Vertrauensmänner?") Alle diese Functionäre wurden zur Bewältigung 
ihrer Aufgabe von dem Stadtrichter lind dem Kanzleipersonale unterstützt. 
Im XVIII. Jahrhunderte war die Mitgliederzahl der Steuercommission zu 
einer beträchtlichen Höhe angewachsen, indem derselben der Stadtrichter, der Raths¬ 
senior, der Steuereinnehmer, zwei Mitglieder des inneren und vier des äußeren 
Rathes, der Stadtschreiber, zwei Bürger, dann sieben Professionisten (drei aus 
der Stadt, je zwei aus dem Viertel vor'm Christophsthore und aus dem Traun¬ 
dorfe), dann die zwei Raths- und die beiden Gerichtsdiener angehörten. Diese 
kleine Arinee wurde aus der Stadtcassa besoldet?') Hatten ursprünglich die 
Steueranleger jeder „vier Achtering Wein vom Besten" (zu 18 kr.) in natura, 
erhalten,"") so finden wir späterhin für dieselben folgende durch die Verschieden¬ 
heit der Weinqualitäten bemerkenswerte Honorare airgesetzt. 
Der Stadtrichter, der Stadtschreiber uird ein Mitglied des inneren Rathes 
bekamen je 2 fl. und drei Kandl Wein zu 18 kr.; die Mitglieder des äußeren
	        
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