Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

kommunaler Haushalt. 
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ihr denselben, da er „zu mehrmaligen Kriegsnotturften seine eigenen Mittel 
beizusetzen genöthigt", um 9500 fl. Rh. in deren rechtmäßiges Eigenthum, und 
behielt sich nur das alleinige Ablösungsrecht bevor.3'') Vvn der Kaufsumme 
wurde der Betrag von 6000 fl., den die Stadt von verschiedenen Creditoren zu 
leihen nahm, zu Handen „des Inden Samuel Oppenhaimber zu etwelcher 
Ersetzung des an Jhro Churfürstliche Durchlaucht aus Baiern Übermächten Wechsels 
per 50.000 fl. an die kaiserliche Generalkriegscassa" eingezahlt, der Rest per 3500 fl. 
aber durch Herausgabe jener kaiserlichen Originalschuldbriefe gedeckt, welche die 
Stadt, wie wir oben gesehen, von früher her in Händen gehabt hatte. 
Neben dem Ungeld bildete der „Taz"33), die „doppelte Zapfenmaß", welche 
seit dem Jahre 1569 als eine weitere landessürstliche Getränksteuer eingehoben, 
jedoch zur Landschaft (in das Landeseinnehmeramt ;u Linz) abgeführt wurde/") 
für die Stadt Gmunden insvferne eine Einnahmsquelle, als sie dieses Gefälle, 
soweit dasselbe innerhalb ihres Burgfriedens in Betracht kam, gegen Bezahlung 
einer jährlichen Summe vvn 970 fl. in Pacht (jatte.37) Dieser wurde in viertel¬ 
jährlichen Beträgen an die Landstände bezahlt.3") 
Nachdem die Stände des Landes ob der Ens 1658 den Taz von Kaiser 
Leopold I. käuflich erworben3') und denselben mit den gleichen Rechten, wie 
sie selbst ihn an sich gebracht hatten, wieder an Private veräußerten, gelangte 
auch die Stadt Gmunden in das völlige Eigenthum dieses Gefälles. Der bezügliche 
Kaufcontract datirt vom 3. September 1660; der Kaufschilling betrug 19.400 fl., 
das mit 5"/o capitalisirte bisherige Bestandgeld;") er wurde größtentheils durch 
eine Anleihe in der Höhe von 13.050 fl. aufgebracht, welche bei dem Salzamtmanne 
I. A. v. See an gemacht wurde, dem sich dafür nicht nur die Stadt mit allen 
ihren Einkünften, sondern auch alle Bürger mit ihrem ganzen Privatbesitz 
verschrieben/') 
Ungeld und Taz wurden vom Magistrate nur von den in der Stadt an¬ 
sässigen schankberechtigten Bürgern, der Ungeld allein auch von den Wirten zu 
Baumgarten, Gschwandt und „am eisernen Gattern", zu Laakirchen an der „ober'n 
und unter'» Täfern'", zu Ohlstorf und Ehrenfeld, endlich zu Altmünster und Eben- 
zweher eingehoben. Die in der nächsten Umgebung Vvn Gmunden befindlichen 
Gastwirtschaften 31t Mühlwang, Weher und Ort zahlten als „gefreite Hoftafernen" 
die Getränksteuer 31t ihren Herrschaften ein/') 
Im X V. Jahrhundert hatte dieser Getränkesteuerbezirk eine noch größere 
Ausdehnung, indem damals auch Swanns (Schwanenstadt) und Traunkirchen 31t 
jenen Orten gehörten, ans welchen der Ungeld „von Altersher zur Stadt 
Gmunden hingelassen lind eingenommen lvvrden ist"/3) 
Die Einhebung und Verrechnung des Taz imb Ungelds besorgte das 
„Un geld-" oder „Visiramt". Es bestand aus dem Ungeldamtsverwalter, 
kurzweg „Ungelter" genannt, und aus dem „Weinvisirer" mit je einem 
„Gegenschreiber" (Controlor), dlirchivegs Bürgern, ivelche vom Stadtrathe zu 
dieser Beschäftigung ernannt wurden, und meist demselben angehörten. Der 
Ungelter hatte die entfallenden Beträge einzuheben, der Visirer die in den Kellern 
der Bürger lagernden Getränke in eigenen „Visirbüchern" verzeichnet in Evidenz 
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