Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

(kommunaler Haushalt. 
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Eine andere Einnahmsqnelle der Stadt Gmunden bildete der sogenannte 
Ungeld, die „einfache Zapfenmaß", eine Art Verzehrungssteuer, welche in den 
österreichischen Landen seit der Mitte des XIV. Jahrhunderts aus geistige Getränke 
gelegt war?1) Von der Entrichtung derselben befreit waren die Edelleute für 
ihren „Speiswein", den sie selbst und ihre Gäste tranken, nicht aber für jene 
Getränke, die sie in ihren Schlössern und Tafernen „um Geld" ausschänkten. 
Auch die Klöster genossen diesbezüglich manche Begünstigung. So hatte das 
Frallenkloster Traunkirchen mittels Urkunde „am Erchtag in den Osterfeiertagen" 
(15. April) 1449 von König Friedrich die Freiheit erhalten, jährlich sieben Dreiling 
Weines „ungeltfrei auszuschenken und zu verthuen, darumb, daß wir ihrer guetten 
Werk', die sie mit Singe» und Lesen täglich vollbringen, destermehr theilhaftig 
werden". Dieses Privilegium behielt auch für die Folge seine Giltigkeit,") und 
als 1582 der Magistrat zu Gmunden, woselbst jenes Weinquantum durchgeführt 
wurde, dasselbe aufhielt, und davon den Ungeldaufschlag einheben wollte, entschieden 
die oberösterreichischen Landrechte über Beschwerde des Klosters, daß die Bürger 
von Gmunden dieses in seinen Freiheiten nicht beschweren sollen.") 
Die Einhebung des Ungelds wurde gewöhnlich im Pachtwege an Mitglieder 
der vier Landstünde oder an Privatpersonen hintangelassen. So kam das Gefälle 
auch in die Hände der Bürger von Gmunden. Wir finden die Stadt zuerst 1377 
als diesbezügliche Pächterin, da ihr laut Urkunde vom „Pfingstag vor St. Ulrichs¬ 
tag" (2. Juli) des genannten Jahres Herzog Leopold „seinen Wein-Ungeld 
daselbst zu Gmunden und was dazu gehört" gegen Bezahlung einer Summe von 
176 D) von Lichtmeß 1378 angefangen auf 16 Monate in Bestand überliefe.17) 
Ob in der folgenden Zeit dieses Pachtverhältnis eine Erneuerung gefunden 
hat, ist nicht bekannt; 1411 kam dieser Aufschlag an den Mautamtsgegenschreiber 
zu Gmunden, welchem gegenüber sich Herzog Albrecht mittels Urkunde vom 
23. November verpflichtete, ihm denselben ohne Steigerung lebenslänglich in Pacht 
zu überlassen.") 1460 übernahmen ihn Andreas Perleinsreutter, Amt¬ 
mann zu Gmunden, und seine Hausfrau Helena für die Summe von 2000 unga¬ 
rischen Gulden „gut und gerecht an Gold und Wag'", die ihnen Herzog Albrecht 
schuldete, auf so lange, bis ihre Forderung beglichen wäre.") Doch war in diesem 
Jahre das Gefälle noch dem Bernhard Neydecker, herzoglichen Kämmerer, 
verschrieben, welche Verpflichtung der Landesfürst dadurch löste, daß er diesem 
die Bezahlung von 3000 ungarischen Gulden am 5. Mai 1461 verbriefte?") Der 
mit Perleinsreutter abgeschlossene Vertrag wurde 1465, 26. April, zwischen diesem 
und Kaiser Friedrich erneuert?') 
1476 übernahm den Ungeld zu Gmunden Wilhalm Le sch, Amtmann 
daselbst, für jährlich 230 <U in Pacht, und hatte denselben noch im folgenden 
Jahre inne?'1) 1478 aber kam das Gefälle in den Besitz der Stadt Gmunden, 
die hiefür die gleiche Summe bezahlte und dem Kaiser unterm 29. Jänner 
einen Pflegrevers ausstellte?") 1488 pachteten es gemeinsam Hans von Perg, 
Hans und Thoman Winter, 1489 Christoph Jörger zu Kammer im 
Attersee, Hans vom Perg zu Wolfsegg, und Wolfgang Oeder, Bürger zu 
Gmunden, auf drei Jahre. Doch gieng 1491 dieser Aufschlag an Christoph
	        
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