Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

In Wehr' und Waffen. 
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rath setzte aber nur die „Zehner", welche die ihnen bei der vorigen Musterung 
zugestellten Wehren noch bei Handen hatten, in Bereitschaft, damit sie im Noth-'' 
falle fortgeschickt werden könnten. Mau gab ihnen aber kein „Wartgeld". Da sie 
sich hierüber beschwerten, so beschloß man, jedem von ihnen „jetzo eine» halben 
Gulden und künftig wiederum einen halben, gleichsam anstatt eines Wartgeldes, 
zu verehren"?') 
Um die wehrfähige Mannschaft der Stadt in steter Uebung zu halten, wurde 
schon im XVI. Jahrhundert der Pflege des Scheibenschießens die nöthige 
Aufmerksamkeit zugewendet?") 
Bereits für das Jahr 1606 ist weiterhin der Bestand einer Schützen¬ 
genossenschaft docuinentirt, welcher damals der kaiserliche Einnehmeramts- 
Gegenschreiber Daniel Hofmündl als „Schützenmeister" vorstand?^) In der 
Folge hatten „die zu Gmunden incorporirteu Schützen" zwei Bürger als Schlitzen¬ 
meister, welche zu dieser Würde vom Magistrate verordnet wurden, und diesem bezüglich 
der Geldgebahrnng verantwortlich waren?') Auch fuugirte ein Bürger als „Schützeu¬ 
schreiber". Die Genossenschaftscassa hieß „Schießlade". Eine ständige Einnahme 
derselben bildete der Betrag von 13 fl. Rh., welcher alljährlich vom kaiserlichen 
Einnehmeramte ;u Gmunden als „Schtttzenvortl", „der alten Bürgerschaft und 
Gmain zu einer Recreatioil, auch Erhaltung aller bürgerlichen Einigkeit, den 
Jnngen aber zu ainer Abrichtung mtb Exercitium" auf Befehl des Monarchen 
gewidmet ttmrbe?5) 1628, ddo. Linz, 26. Juli, ivurde dieser Betrag von den 
kaiserlichen Commissären „als ain altes Herkommen" neuerdings zur Zahlung 
angewiesen. Es liegt auf der Hand, daß man diese Spende Höherenorts als eine 
Aufinunterung betrachtete, bei drohender Feindesgefahr an der Vertheidigung des 
kaiserlichen „Kanrmerguets" sich umso eifriger zu betheiligen?°) Die nämliche 
Intention dürfte auch für den Hofkammerbefehl vom 28. August 1669 maßgebend 
gewesen sein, vermöge dessen „den gesammten kaiserlichen Salzbeainten lind 
Officieren zu Gmunden jährlich zu aiuem ordinari Schützenvortl" 30 fl. aus den 
Salzamtsgefällen bewilligt wurden. Vom Jahre 1747 an wurde der „kaiserliche 
Schützenvortl" von den Gmundenern nicht mehr behoben, da man zur Reparatur 
der Schießstätte „eine größere Summe zusammenkommen lassen wollte". Dies war 
die Veranlassung, daß das Salzamt den späterhin (1754/55) überreichten Gesuchen 
um weitere Erfolglassuug jenes Betrages kein Gehör schenkte, und so unterblieb 
dieselbe auch für die Zukunft??) Andere Einkünfte der „Schießlade" resultirten 
aus den „Kränzl-, Vortl- und Hochzeits-Schießen", tvie auch mtS dem „Rittern."^) 
Außer an diesen sich alljährlich mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholenden 
Scheibenschießen betheiligten sich die Gmundener Schützen auch au auswärtigen 
Wettbewerben dieser Art, von denen wir nur das große „Freischießen zu Passau 
1690" und das „Haupt- und Freischießen auf der bürgerlichen Schießstätte vor 
dem Schottenthore zum goldenen Schützen in der Alstergassen zu Wien" im 
Juli 1746 erwähnen wollen?") Diejenigen Bürger, welche daran theilnahmeu, 
erhielten vom Magistrate eine „behörige Legitimation" mitgegeben. 
Den Standort der Gmundener Schießstätte, welche den officiellen Titel: „Der 
kaiserlichen und landesfürstlichen Stadt Gmunden Schießstatt", oder „privilegirte
	        
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