Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Topographie. 
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(b. i. betn einst von ber Ringmauer umschlossenen Komplexe) mit ben eben ge- 
nannten „Vorstädten" ans beut linken nnb ber Vorstabt Traunborf auf bem 
rechten Traunufer. 
Die bei Errichtung ber Ortsgemeinbe Gmunden, worauf wir weiter unten 
zti sprechen kommen werben, mit dieser vereinigten Ortschaften wurden niemals 
zur Stabt Gmunden gerechnet. Die oben beschriebene Eintheilnng dieser letzteren 
blieb bis zum Beginne des Jahres 1896 bestehen. Schon früher aber (1882) war, 
um die Grundlage für eine, allen modernen Anforderungen entsprechende Orts- 
regulirnng zu gewinnen, die Anlage eines genauen Stadt plan es beschlossen, 
und dieselbe 1885 von dem Ingenieur Franz Zinögger in Linz durchgeführt worden. 
Weiterhin faßte der Gemeindeansschuß am 28. December 1892 den Beschluß, bei 
dem hohen oberösterreichischen Landtage um die Erwirkung und Genehmigung einer 
eigenen „Bauordnung für die Stadtgemeinde Gmunden mit Aus- 
nahme der Steuergemeinden Traunstein und Schlagen" einzu¬ 
schreiten. Das bezügliche Landesgesetz kam thatsächlich zustande nnb wurde von 
Sr. Majestät dem Kaiser am 1. August 1893 sanctionirt. 
Da, tute wir später sehen werden, die Ortsgemeinde Gmunden atls den 
Steuergemeinden Gmunden, Traundorf, Schlagen und Traunstein besteht, so hat 
die neue Bauordnung lediglich für die Steuergemeinden Gmunden und Traun¬ 
dorf Giltigkeit. Der Complex derselben deckte sich aber nicht mit der bisherigen 
oben angeführten Eintheilung Gmundens, nnb es erschien deshalb eine dem 
praktischen Bedürfnisse entsprechende Aenderung derselbeir wünschenswert. Aus 
diesem Grunde beschloß also der Gemeindeansschuß am 18. December 1895, die 
einheitliche (fortlaufende) N u m e r i r n n g aller im Geltungsgebiete der citirten 
Bauordnung gelegenen Häuser ans Kosteit der Stadtgemeinde Gmunden durchzu¬ 
führen; die k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden aber bewilligte mittels Erlasses 
vom 31. Jänner 1896, Z. 1502 die Auflassung der Bezeichnungen „Graben, 
Seestadtl, Lehen, Pinsdorf" n. s. w. 
Es wird also in Zukunft, da durch diese Maßnahmen die Steuergemeinden 
Gmunden und Tralutdorf zu einer einzigen Ortschaft verschmolzen worden sind, 
der Begriff „Stadt Gmunden" durch das Gebiet der Steuergemeinden Gmunden 
und Traundorf reprüsentirt sein. 
Noch wollen wir erwähnen, daß jene einheitliche Häuserntunerirung für 
die Stenergemeinden Gmunden und Tratindorf auch bei dem k. k. Ober-Evidenz- 
haltungsgeometer nnb int k. k. Grundbuchsamte zum Gebrauche neben der alt¬ 
bestehenden durchgeführt wird. Mit ihr nicht ztl verwechseln ist die vom Gcmeinde- 
atisschtisse im Jahre 1890 zttr Erleichterung des allgemeinen Verkehres beschlossene 
und durchgeführte neue Numerirung der Häuser nach Gassen und Plätzen 
(Orientirungsnummern), wobei jene zum Theile ebenfalls neu benannt 
worden sind?") 
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