Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

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Eintges über den Gmundener- oder Traunsee und seine Umgebung. 
Weinberg im Licitationswege am 30. August 1838 Ludwig Haselmayr 
Edler von Fernstein, dann am 3. December 1841 Vincentine Garriera 
namens des Grafen von Wolke »st ein, ferner am 28. November 1846 
Franziska Petermandl, geborene Weiß, die Gattin des Pflegers von 
Scharnstein, Josef Petermandl. 
Zum Freisitz Weinberg gehörten einst 9 Häusler und 19 Zehent-Unterthanen, 
dann als „Ueberländ" die sogenannte „Saurüsselwiese" im Ausmaße von 7 Joch, 
außerdem 24 Joch Wiesen und Aecker und endlich ein Forstrecht im Walddistricte 
Eisenau?) 
11. Der Freisitz Weyer. 
(Ortschaft Weyer Nr. 29, Freygasse Nr. 27.) 
Im Jahre 1596 kaufte Abraham von Rorbach das Bauerngut „am 
Wehr"') mit Grund und Boden von Wolf Hector Jägenreuther zn 
Pernau^), wohin dasselbe Unterthan war, und begann noch im selben Jahre 
dicht neben diesen: Gehöfte den „Sitz am Weyr" von Grund aus zu erbauen. 
Zu diesem „nächst an den: sogenanntei: Thraunsee und der landsfürstlichen Stadt 
Gmunden in einer gar hübschen Gegeitd gelegenen Schloß" gehörten bereits damals 
das Gut „aut Hof"''), die Segenbreit (eine Wiese, später die Weyerwiese genannt), 
ein Gut „untern: Steii:" und die Forstgründe: der „dürre Berg", das „Moosraid" 
oder „Radmoos" und „der Pfifferling" oder das „Himmelreich". Abraham voi: 
Rorbach besaß den „Sitz an: Wehr" noch in: Jänner 1606, verkaufte ihn aber 
innerhalb Jahresfrist ai: Maximilian Häckhlberger von Höchenberg 
undArbesbach, welcher bereits unterm 26. Juli 1607 als Eigenthümer erscheint. 
Dessen Besitznachfolger wurde, wie in den: Capitel „Das Landgut Mühlwang" des 
näheren zu ersehen ist, an: 4. Juli 1613 Leopold Pötsch, Inhaber der Herr¬ 
schaft Freyleithen. Rach dessen Tode kam „der Sitz an: Wehr" an Sebastian 
Stieß und Hans Chrainser, welche denselben an: 30. September 1621 den: 
Hans Christoph Rottn er, kaiserlicher Forstmeister in: Lande ob der Ens, 
käuflich überließen. Dieser erivirkte in Anbetracht des Umstandes, daß er nicht nur 
den: Kaiser Ferdinand II. sondern auch dessen Vorgängern Rudolf II. und 
Mathias die besten Dienste als Forstmeister geleistet hatte, von dem erst¬ 
genannten Monarchen die Erhebung des Sitzes Weyer zu einem „freien Edelmanns¬ 
sitz". Das bezügliche Privilegium, datirt von: 1. Oktober 1624, setzte auch fest, 
daß der Burgfried des neuen Freisitzes, begabt mit den gewöhnlichen Rechten eines 
solchen soweit zu reichen habe, als sich die demselben arrondirtei: Gründe erstrecken; 
daß sich der Besitzer und seine Nachfolger „von und zum Wehr" nennen dürfen; 
daß denselben die Errichtung und Verleihung aller möglichen Gewerbe zustehe, von 
denen insbesondere das Brauerei- und Wirtsgeschäft, sowie die Hufschmiedgerechtsame 
angeführt werden; daß ihnen endlich, soweit ihr Besitzthun: reiche, auf deinselben 
auch das Jagdrecht („Reißgejaid") zukonnne. Am 7. August 1627 kaufte den 
adeligen Sitz Weyer der Inhaber der Grafschaft Ort, AdamGrafHerberstorfs, 
Statthalter in: Lande ob der Ens. Nach dessen Tode (1629) erstand denselben
	        
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