Volltext: Geschichte der Stadt Gmunden in Ober-Österreich. Erster Band (1 / 1898)

Einiges über den Gmundener- oder Traunsee und seine Umgebung. 
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Grabstein besagt, „am Samstag unserer Frawen Schiebung" (15. August) 1545. 
Er hinterließ eine Tochter Anna, Gemahlin des Johannes von Polhaim, und 
drei Söhne, von denen wir zunächst Eustachius als Herrn zu „Glehß, Ort 
am Traunsee und Waldtbach" finden. Er starb zu Vöcklabruck „am Pfinztag 
vor dem Palmtag" (8. April) 1557. Sein Bruder Gregor folgte ihm nun 
im Besitze seiner Güter, jedoch schon am St. Stephanstage (26. December) desselben 
Jahres auch im Tode nach. Hierauf überkam der dritte Bruder Gotthard 
von Schersfenberg zu Beginn des Jahres 1558 die Herrschaft Ort und 
hatte sie bis zu seinem am 25. Februar 1584 eingetretenen Tode inne. Als 
Besitznachfolgeriu fungirte nun seine Witwe Apollonia, und als diese am 
18. Februar 1587 starb, deren einzige Tochter Elisabeth, die mit Georg 
AchazvvuStarheubergausPeuerbach vermählt ttmr.83) Aus dieser Hand 
gelangte die Herrschaft Ort durch Kauf schon im Sommer 1588 an Welkhard 
Freiherrn von Polhaim und Wartenburg auf Puchhaim, „der 
römisch kaiserlichen Majestät Rath, Landrath und obrister Feldhauptmann im 
Lande ob der Ens".8^) Dieser verkariste die Herrschaft Ort mittelst Contractes vom 
6. April 1595, der wenige Wochen darnach die kaiserliche Bestätigung erhielt, 
an die landesfürstliche Stadt Gmunden.83) Acht Jahre später finden 
wir dann die Herrschaft Ort als kaiserlichen Besitz, indem sie die landesfürstliche 
Stadt Gmunden am 21. April 1603 an Kaiser Rudolf Ik. verkaufte, der 
hiezu am 12. Jänner 1604 die Genehmigung ertheilte.83) Auf diese Phase der 
Besitzverhältnisse von Ort werden wir in einem späteren Abschnitte dieser Arbeit 
noch eingehender zu sprechen kommen. 
Kaiser Rudolf II. bestellte den Salzamimann von Gmunden, Veith 
Spin dl er, zum Pfleger der Herrschaft Ort und gestattete, daß ei» Darlehen 
von 20.000 Gulden Rheinisch, tvelches dieser dem Monarchen zur theilweisen 
Bezahlung des Kaufschillings vorgestreckt hatte, auf der Herrschaft Ort sichergestellt 
tverde. Da nun diesem Darlehen später noch andere folgten, so daß nach Jahren die 
ursprüngliche Hypothek sammt den rückständigen Zinseit auf 100.000 Gulden Rh. 
angewachsen war, eine Rückzahlung aber nicht eintrat, so hatte noch im Jahre 
1624 der Sohn des genannten Salzamtmaitnes, der kaiserliche Hofkammerrath 
Johann Bapt. Spindler die Herrschaft Ort „Pfand- und pflegsweis' inne". 
Ueberdies hatte derselbe, da er „in Ort ;u leben und zu sterben gedachte", von 
Kaiser Ferdinand II. das Recht erwirkt, die Herrschaft käuflich an sich zu 
bringen. Bevor jedoch der bezügliche Kaufcontract perfect geworden tvar, meldete 
sich gegen Ende des genannten Jahres für diesen Besitz in der Person des 
Statthalters von Oberösterreich, Adam Graf Herber st orff, ein anderer 
Liebhaber, und ertvirkte in der That unter Hiutveis auf seine dein „Erzhause 
Oesterreich" erwiesenen, treuen Dienste den kaiserlichen Consens zum Ankaufe der 
Herrschaft Ort. Nach längerem Sträuben verzichtete auch der bisherige Pfand¬ 
inhaber I. B. Spindler „guetwillig und allein der kaiserlichen Majestaet zu unter- 
thänigsteu Ehren" auf sein Kaufrecht und schloß mit Herberstorff am 16. Jüuuer 
1625 zu Linz einen „Accvrd", demzufolge ihm dieser die oben genannte Hypothek 
um 110.000 Gulden Rh. ablöste und dafür die Herrschaft Ort zu Mittfasten 1625
	        
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