Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

Plan. 
CXVI. 
Fig- i 
UNd 2. 
58 
Der Punkt bey dem Feldwege i um 29 Klafter 3 Schuh höher ist, als der Punkt 
Z. Mithin der Punkt 1 auch um 11 Klafter 2 Schuh höher liegt, als der Punkt 
L bey Haltan ist. Das Dorf Gehfort aber um 12 Klafter 3 Schuh niederer, als 
der Punkt 1 liegt; folglich auch um 1 Klafter 1 Schuh in seiner horizontalen 
Lage niederer liegt, als der Ort Halean. Die Austragung des Steigens und Fül¬ 
lens ist eben so, wie bey der Strasse von Halten nach Asten. Auch ist hier der 
Unterschied zwischen einer Strasse in der Ebene und im Gebirg klar abzunehmen. 
Denn, wenn von dem Punkt a bis zu dem Punkte k die Strasse gradlinigt könn¬ 
te gezogen werden, würde sie nur 1937 Klafter messen- Da sie sich aber, um 
wandelbar zu werden, nach der Steile des Gebirgs richten muß: so erhalt sie 
durch ihre Umgehungen ein Maaß von 1319 Klafter; mithin eine mehrere Stre¬ 
cke von 282 Klafter. 
Die Strasse von Halten nach Buchen, wird in Rücksicht ihrer gebirgigen 
Lage nach den Umständen des Gebirgs, mit der besagten Gehforterstraffe gleich 
behandelt, und hat von jener dem Unterschied, daß sie durch einen Morast oder 
Sumpf zieht. Mithin wird auch nur dieser Theil von a bis b, davon zum Bey¬ 
spiel angeführt. Bey morastig - oder sumpfigen Gegenden, hat man eben wie bey 
Flüssen auf das Steigen und Fallen des Wassers Rücksicht zu nehmen, und ist 
daher nothwendig, daß diese Strecke der Strasse nivilirt oder abgewogen wird, 
weil die Oberfläche der Strasse bey guten harten Materiale, wenigstens um 6 
Zoll höher seyn muß, als das höchste Wasser anlauft. Ist diese Gegend aber 
starken Winden ausgesezt; so muß man wegen den daraus entstehenden Wellen¬ 
schlag auch wohl bis 24 und 30 Zoll über die höchste Wasserlinie mit der Ober¬ 
fläche gehen. Daher kann bey der Abwag - oder Nivilirung die Linie c. d. des 
höchsten Wassers zur Horizontallinie, worauf das Steigen und Fallen au ft e tra¬ 
gen wird, angenommen werden. Die Natur der Sache fodert, daß diese Strasse 
dammartig gebauet wird, wovon Fig. 3 das Profil nach der Linie i. k. Liefert. 
Woraus zu ersehen ist, daß die Grunderhöhung ohne weitern auf den sumpfich¬ 
ten Terrain darauf gebauet, und die Vereinigung dieses aufgebauten Grundes 
mit dem festen Grunde nach der Linie i. k. pur nur seiner eigenen Schwere über¬ 
lassen wird. Daher hat man in diesen Fällen auf das Höhenmaaß wohl acht zu 
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