Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

2,7 
schreitet die Breite der Wägen nicht über 4 Schuh 6 Zoll. Wenn demnach für 
den österreichischen Staat eine Kommerzialftrasse angelegt werden soll; so muß 
für die Breite eines Wagens 4 Schuh 6 Zoll angenommen werden. Zu diesem 
kömmt auf die Beladung wenigstens 8 Schuh. Folglich braucht ein Wagen für 
sich einen Raum von 124 Schuh. Mithin bedürfen 2 Wagen für sich einen Raum 
von 25 Schuh, ohne dem zum Ausweichen in Vorfahren und dem für den Fu߬ 
gänger nöthigen Raume, welchen man nicht wohl schmaler als 5 Schuh anneh¬ 
men kann; weil iftens der Wagen mit einer breiten Bepackung nicht wohl am 
Rande der Strassen fahren , 2tens wenn an dem vorder» Wagen etwas bricht, 
der Hintere Wagen im Vorfahren den bedarfenden Raum auch auf 1 Schuh 
Breite nicht wohl bestimmen kann. Folglich, wenn auch für die Ausweichung 
der Wagen ein Raum von 3 Schuh angenommen wird. So verbleibt ztens nach Plan. 
y exn 
Abschlag der 6 Zoll des Wagens a, welcher um dieses kleine im Fahren niemal Fjg.' 
beyzubehaltende Maaß zu viel in die Strasse gefahren ist, mit dem zum Auswei- Nro-3* 
chen angenommenen 3 Schuh breiten Raume , von der Bepackung des Wagens 
h, nur i£ Schuh Raum für den Fußgänger übrig, welcher für den Fußgänger 
gewiß auch nothwendig ist. Mithin ist zur Anlegung einer Kommerzialftrasse die 
Breite von 5 Klafter nothwendig erforderlich. 
Die Gestalt der Chausseen bestimmt die Beschaffenheit der Erde. Ist der 
Boden gelber Laim oder Letten, rother Laim mit Kießl gemischt, oder vielleicht 
gar ganz Schotter; so braucht gar wenig auf den natürlichen Erdhorizont auf¬ 
geschüttet zu werden. Soll aber der Weg durch einen schwarzen fchleimigten 
Boden, durch niedere sumpfichte Strecken geführt werden; so muß die Erde viel 
hoher aufgeschüttet werden. Daher, wie gesagt, bestimmt die Erderforderniß 
die Größe der Seitengraben, denn diese werden nicht blos das Regenwasser ab¬ 
zuführen oder aufzubewahren, damit es sich. durch die Ausdünstung oder Versin¬ 
kung verliere, gewidmet, sondern man hebt die zur Strasse nothwendig bedar- 
ftnde Erde daraus, wenn sie anders dazu brauchbar ist. 
Strassen durch guten Boden erhalten gewöhnlich folgende Behandlung. Pla» 
Der natürliche Boden, welcher von den Graben ausgehoben wird, wird in eine Fig. Z 
Höhe von 6 Zoll durch die ganze Breite der Strassen aufgeschüttet, und wenn untl 4‘ 
der
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.