Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

Übertrag, i fl. zz 
WB. Auch nach Beschaffenheit beschwerlicher Umstände können f 
Faschinenlegers Taglohn angesetzt werden. 
2 Handlanger a iz kr . —30 
i deto Zur Verführung des Sandes auf die Faschinen schichten, 
sammt Aufhauen und Aufladen desselben, in einer mittelmassigen Wei¬ 
te von Zo Kurrentklafter angenommen . . — 15 
kr. 
Für die Aufsicht. 
Mithin kömmt eine Kubikklafter Faschinenwerk ohne Bepflanzung 
auf. . . . 1 $6$ — 
zu stehen. Für die Bepflanzung der Krone, oder derselben Bestechung mit Reis-- 
fern, wird für die Quadratklafter 1 kr. bezahlt. 
Fortsetzung des Strassenbaues. 
Die Schneepflöcke auf den Strassen werden von 10 bis 13 Klafter weit wech- 
felweis allzeit auf einer andern Seite der Strassen gesetzt. Diese werden gemei¬ 
niglich der länger» Andauer wegen,aus Eichenholz 6 Schuh lang gemacht , unten 
im Grunde werden sie mit einem kleinen Kreuze versehen, damit sie fester stehen,- 
und nicht so leicht herausgezogen werden können. Nach den Wienerischen Holz - 
und festgesetzten Arbeitspreiftn kostet einer gewöhnlich an Zimmermannsarbeit 
sammt Material und Setzerlohn i fl. 
Die reserve Schotterhauftn werden meistens 2$ Klafter weit voneinander, 
auch wechselweis allzeit auf einer andern Seite deriStrasse angelegt. Sie bestehen; 
aus 3 bis 4 Fuhren Schotter, die Fuhr von 13 bis 15 Kubikfchuhe gerechnet. 
Die Kurrentklafter Strassengeländer von Lehrbaumholze sammt den Saulem 
und Gruben machen , kostet nach dem Wienerischen Holspreis , und festgesetzten 
Arbeitslohn gewöhnlich 1 ff» 
Zu einer Kub.kklafter trocknen Steinmauer werden gemeiniglich z Maurer 
und 3 Handlanger angerechnet. Bisweilen wenn die Arbeit beschwerlich ist,, 
müssen auch 4 Maurer und 4 Handlanger angenommen werden.
	        
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