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gesummten Werkzeug summarisch m dem Überschläge passirte Betrag ordentlich
fürzuschreiben, und die zu Ende der Rechnungsführung ausfallende Beköstigung
jedes abgeschlossenen einzelnen Werkzeugskonti zu Übertrager! ist, wodurch mittelst
Summirung sämmtlicher in diesem Konto zusammen getragener Beköstigungen der
einzelnen Gattungen mit leichter Mühe die totale Beköstigung des Werkzeugs
erhalten, und solche mit dem Überschläge zu kombtniren seyn wird.
Fünftmdzwanzlystens. Wenn auf solche Art gesammte Journalposten in die
Rechnung übertragen worden, ist mit Ende des Baues der Rechnungsabschluß fost
gender Gestalt zu machen. Es müssen bor allem
Sechsundzwanzrystens. Jene Empfang - und Ausgabökonti, in welchen ledig¬
lich baares Geld verrechnet wird, summiret, und deren ausfallende baare Empfangs«
oder Ausgabssummen, in dem summarischen Kaffeabschluße, wie in dem Formular
B Pagina 42 und 43 ersichtlich ist, so übertragen werden, daß das Pagina, und
die Numer jeder übertragenen einzelnen Summe, bey dem Abschlüsse angemerket
werde, unter welchen selbe bey ihren Konto zu finden ist, gleichwie auch im Ge¬
gentheile bey der Summa jedes einzelnen Konti das Pagina und die Numer beyzu¬
setzen kommet, unter welchen diese übertragene Summe in dem Kasseabschluße an¬
zutreffen ist. Was aber
GLebenundzwanziDftrn«. Jene Konti betrifft, in welchen nebst baaren Gel¬
de auch Materialien verrechnet werden, find deren Geldbeträge ebenso, wie erst
in dem 26sten Paragraph gemeldet worden, abzuschliessen, und mit Beysetzung
der gegenseitigen Berufung in dem summarischen Kaffeabschluße überzutragen. Je¬
doch in Rücksicht der nebst bey verrechneten Materialien ist
Achtundzwanzigftens. Vorzüglich zu beobachten, daß, wie in dem Formular
B Paginis i5, 16, 17, re. zu ersehen ist, sowohl die Materialienempfangs-als
Materialausgabskolonnen summiret, die Summe der Materialausgabe von jener des
Materialempfangs abgezogen, und der ausfallende Unterschied als eine bey dem
Baue beschehene Verwendung in Ausgab gestellt, und somWeyde Materialkolonnen
saldiret werden müssen. Sobald
Neunundzwanzigstens. Dieses alles gehörig geschehen, muß bey jedem Kon¬
to die Summe des baaren Geldempfangs, oder der Ausgabe dem fürgeschrie-
benen