Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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Konto in der zur linken Hand unter der Aufschrift Materialempfany eröffneten Ko¬ 
lonne in Empfang genommen zu werden; wozu die in dem Formular des Jour¬ 
nals unter den Journalartikeln 2, 4, 5, 6, 7, rc. aufgeführte, und in die Rech¬ 
nung B übertragene Beyspiele nähere Anweisung geben. Auf gleiche Weise 
Zwanzigstens. Ist in dem Falle fürzugehen, wenn ein Materiale oder Werk¬ 
zeug von dem Baue anders wohin abgegeben, oder verkauft würde, es muß näm¬ 
lich das abgegebene Materiale bey dem für selbes in der Rechnung vorfindigen 
Konto, in der ganz zur rechten Hand, unter der Aufschrift Materialausgabe eröff¬ 
neten Kolonne in Ausgabe geschrieben, und der für selbes in dem Journal in Em¬ 
pfang gebrachte Geldbetrag in der Rechnung bey dem Konto: Empfang an Extra 
und verschiedenen in Empfang gestellet werden, gleichwie die in dem Rechnungs - 
und Journalformular A und B bey den Journalartikeln 126, 123, 138 und 14t 
aufgeführten Posten zum genügsamen Beyspiele dienen. 
Einundzwanzigstens. Noch ist zu bemerken, daß, obwohl bey den auch noch so 
auseinander gesetzten Uiberschlägen (wo auch jede Materialgattung im Geldbeträge 
sowohl, als Anzahl der erforderlichen Stücke angewiesen wird) der Werkzeug nur 
in einem bloß summarischen Geldbeträge angesetzt, und passirt zu werden pflege, 
dennoch zur Erreichung einer vollständigen Rechnungsordnung, und Uibersehung, 
auch der Werkzeug nach Maaß der verschiedenen Gattungen in eigenen Kontis auf¬ 
zuführen, und übrigens in allen so, wie es bey den Materialien vorgeschrieben 
worden, zu behandeln komme. Nur ist 
Zwexundzwanziystens. Der alleinige Unterschied zu beobachten, daß die bey 
den Materialien angeordnete Fürschreibung des Uiberschlages bey den einzelnen 
Werkzeugsgattungen in ihren Kontis aus Mangel der individuellen Paffirung zu 
unterbleiben hat. 
Drepundzwnnzigstens. Damit aber auch gleichwohl zu ersehen sey, ob die An¬ 
schaffung des gesammten bey dem Baue erforderlich gewesenen Werkzeugs den in 
dem Uiberschlage summarisch passirten Betrag überstiegen habe, oder nicht, und in 
wie ferne dabey Wirthschaft geflogen worden, so muß 
vierundzwanzigstens. Wie in dem Formular B Pagina 4°. zu ersehen ist ein 
summarischer werkzeuFsnusweisungs-Ronts eröffnet worden, in welchem der für 
ge-
	        
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