Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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Wochkli 
listen. 
c. 
schrieben wir-, aufgezeichnet werden, welcher zu mehrerer Sichtbarkeit gleich -em 
Formular mit zwey Nebenftrichen zu versehen ist. Damit aber 
Drittens. Das Journal augenblicklich abgeschlossen und der Kassestand skon- 
triret, somit dem Rechnungsleger die möglichste Sicherheit und Beruhigung ver¬ 
schafft werde, müssen zur Rechten dieses Journals zwey Geldkolonnen neben einan¬ 
der zu stehen kommen, wovon die erste lediglich alle Empfangs - und die andere 
alle Ausgabsbeträge zu enthalten hat; um mit Hilfe dieser zwey Kolonnen den 
Vortheil zu erreichen, zu allen Stunden, durch deren Summirung die besondern 
Summen aller Empfänge und Ausgaben erhalten, und sofort den Kasseschluß ma¬ 
chen zu können. 
viertens. Zur Bestättigung der Richtigkeit jeder niedergeschriebenen Post, ist 
nothwendig die betreffende Beylage, oder Quittung beyzulegen, und selbe dem 
Journal mit ihren Numern zu allegiren, zugleich wird mehrere Ordnung und 
Leichtigkeit im Nachsuchen erzielet, wenn alle eingetragene Posten mit einer in der 
arithmetffchenZahlenordnung treffenden Numer (welche der Journalartikel heißt) 
bezeichnet werden. Es ist daher für diese beyde Numern zunächst an dem Kontexte 
linker Hand eine Kolonne mit der Aufschrift 
Journalartikel 
eröffnet, in welcher 
Beylagnumer 
bruchweise, oben der Journalartikel und unten die treffende Beylagnumer gesetzt 
werden muß; daß also die Numer der in dem Journal enthaltenen Posten, dm 
Journalartikel, die andere aber die Zahl der allegirten Beylagen anzeiget: jene 
Posten hingegen, welche mit keiner Beylage versehen sind, können nur den Jour¬ 
nalartikel erhalten, und in diesem Falle kommen statt der Numer der Beylage un¬ 
ter den Bruchstrich ein paar Punkte, oder eine Nulle, zum Zeichen keiner vorhan¬ 
denen Beylage zu machen. Was 
Fünftens. Die wöchentlichen Taglohnszahlungen betrift, müssen für jede Gat¬ 
tung, als zum Beyspiele für ordinäre Taglöhner, Maurer, Zimmerleute , Ziegel¬ 
decker, rc. eigene Wochenlisten nach dem hier zugelegten Formular c. geführt werden, 
mittelst welchem jede Taglohnsgattung in das besondere, alle Morgen und Abend 
abzulesen, auch öfter unter Tags zu revidiren, und der gegenwärtige, oder ab¬ 
gängige Arbeiter, ordentlich darin» aufzuzeichnen ist, damit zu Ende der Woche 
von
	        
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