Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

gen Gchotterhauftn, Graben und guten Matmali versehen, wie drr Terrassen 
beschaffen , und ob die Vertiefungen und Glossen fieissig eingeräumt werden, und 
daher nebst den vollkommenen guten und fahrbaren Stand auch in allen nach dem 
Kontrakt ihre vollkommene Richtigkeit habe, maßen man bey widrigen Befund 
den betreffenden Kreiskommissar ganz unfehlbar zur Verantwortung ziehen 
würde. 
Hofdekret vom io. kundgemacht in Böhmen hen 20. November 1788. Von 
allerhöchsten Ort ist zu erkennen gegeben worden, wie daß bey den Strassenpach- 
tungen, unter die bisher angenommenen Elementargebrechen künftig nur jene 
Beschädigungen verstanden werden könnten und sollten, welche bey dem Strassen- 
werke wirkliche ausserordentliche Elementarzufälle wären, als ein jeglicher Wol¬ 
kenbruch , ein Bergbruch, eine ein Strassenstück zerstöhrende Lavine oder Schnee- 
lehne, die gewaltsame Ueberströhmung, oder Einriß eines Flusses, wodurch ein 
Theil der Strasse sogeftalten sichtbar verwüstet, verschüttet, oder zernichtet 
würde, daß man darüber schlechterdings und ohne besondere Herstellung gar nicht 
fahren könne; keineswegs aber starke Regengüsse, Winde, kleine Ueberschwem- 
mungen, Schneegestöber, plözlich und wiederholt abgeänderte Witterung n\ 
darunter gezahlt werden sollten. Und da diese bekanntermaßen selten und gemei¬ 
niglich nach Zeitlauf von mehrern Jahren, auch bald da bald dorten sich zu ereig¬ 
nen pflegen, mithin auch offenbar zum Nachtheil des Aerariums gereichen wür¬ 
de, wenn alle Pachter zu einem Beytrag dabey im voraus verpflichtet werden 
sollten, da es sonst ihre Sicherheit erheischte, in diesen Anbetracht für jedem 
möglichen Erfolg, ein verhaltnißmassig höheres jährliches Pachtgeld zu fodern 
welches doch am Ende der Pachtzeit die meisten umsonst genossen haben würden, 
haben Se. Majestät in dieser Rücksicht zu verordnen geruht,. daß in Betreff ge¬ 
dacht wirklicher Elementargebrechen die Pachter von allen Beytrag in allen vom 
nun an anzustossenden Pachtungen ganz frey gestellt, dafür aber die dazu geeig¬ 
neten obbenannten Ausnahmsfälle in den Kontrakten wirlich bedungen, und im 
Hessen Folge durch Gegenwärtighaltung der für die Pächter erwachsenden mehre¬ 
ren Sicherheit für die möglichste Veränderung der künftigen Pachtgelder gehöri¬ 
ge Sorge getragen werden solle. Welche höchste Entschlieffung demnach dem k°. 
E 2- Kreis.-
	        
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