Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

»5? 
Rechnungsformular 
über eine einzelne Kirchenbauführung. 
Jnstrukzion- 
Auf welche 2lrt in den k. k. Erblanden jene Beamte, oder Individuen für- 
zugehen haben, denen bey einzelnen Aerarialgebäuden die Bauinspekzion, und 
Verrechnung anvertrauet wird. 
Jedem redlich denkenden Beamten oder Jndividuo, dem die Jnspekzion und 
Verrechnung eines Baues überlassen wird, muß vorzüglich daran gelegen seyn, zu 
wissen, wie er fürzugehen habe, um das Best: des allerhöchsten Dienstes beför¬ 
dern , und zugleich sich selbst von aller Verantwortung sicher stellen zu können. 
In Rücksicht dessen wird gegenwärtige Jnstrukzion ertheilet, damit derselbe 
in allen Fällen unterrichtet werde, wie er zum aufhabenden Dienste das Beste 
und wirksamste beytragen, und sich selbst augenblicklich überzeugen könne , ob er 
seiner aufhabenden Pflicht getreu nachgekommen sey? somit sich ausser Verantwor¬ 
tung gesetzt habe. Dieses zu erreichen, ist das einzige verläßliche Mittel, die 
Führung einer solchen Rechnung, in welcher eine auselnandergesetzte augenblickli¬ 
che Uebersehung aller von Zeit zu Zeit vorgefallenen Baugeschäften so erzielet 
wird, daß jede einzelne Baurubrrque, sowohl in ihrem Geldbeträge, als der ver¬ 
wendeten Anzahl, jeder Material - und Werkzeugsgattung deutlich ausgewiesen, 
und mit legalen Urkunden bestättiget erscheinet. 
, Das hier unter dem Buchstaben a. zu liegenden Formular, dienet zum Bey- a, 
spiele einer solchen Baurechnung, in welcher alle bey einem Bau vorkommende 
Empfänge und Ausgaben, sowohl des baaren Geldes, als auch der Materialien 
augenblicklich, wie sie vorfallen, eingetragen, und zugleich jede einzelne Bau- 
rubrique, wie auch Material-und Werkzeugsgattung mittelst eines eigenen Konto 
ausgewiesen werden kann; und da niemals ein beträchtlicher Aerarialbau ohne 
Verfassung eines vorläufigen detallirten Ueberschlages und hierauf ertheilter 
Paffirung zur wirklichen Aufführung gelanget, und dieser Ueberschlag zur Richt¬ 
schnur der auszuübenden Vauökonomie zu dienen hat, so muß 
Prakt. Baub. HI. Theil. K k 
Erstens.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.