Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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der Materialien die Einrichtung so getroffen werden muß, daß der Aufseher selbst 
sie übernehmen könne. 
e. Die Bauführenden Beamten haben mit dem, daß sie dem Aufsichtsperso¬ 
nale die nöthige Weisung geben, sich nicht zu begnügen, sondern sie müssen selbst 
so oft es möglich ist, zu ungewissen Stunden die Bauplätze besuchen, um zu se¬ 
hen, ob das Aufsichtspersonale seine Schuldigkeit erfülle, und ob der Bau in or¬ 
dentlichen und wirthschaftlichen Gange sich befinde. 
f. Die Bauführenden Beamten mirssen immer wachsames Auge darauf ha¬ 
ben , daß das Aufsichtpersonale mit den Professivnisten und Lieferanten nicht zuviel 
vertraut werde, am wenigsten aber, daß mit selben ein Aufseher in naher Anver¬ 
wandschaft sch befinde. Ein so anderes könnte der Bauunternehmung zum beträcht¬ 
lichen Nachtheil gereichen. 
g. Dem Bauführenden Beamten liegt ob, alle Woche, und zwar am Sonn¬ 
tag nach Umständen mit Zuziehung des Maurer - und Zimmermeisters die Hauptdi- 
sposizion zu machen, was für Materialien, und wie viele in künftiger Woche beyge- 
liefert, und wie viel Arbeiter angestellt werden sollen. Diese Disposizion ist allzeit 
zu Papier zu bringen, und muß hauptsächlich darauf gesehen werden, daß die Zahl 
der Handlanger mit den Maurern oder Zimmerleuten nach dem Unterschied der 
mehr oder weniger Handlanger erfordernden Arbeiten angemessen sey, denn so nach¬ 
theilig es ist, die Arbeit der Maurer und Zimmerleute durch unzulängliche Zurei¬ 
chung der Materialien zu hemmen, eben so nachtheilig ist es, wenn mehr Handlan¬ 
ger angestellt werden, als zu den Arbeiten nöthig find. 
Die hier nachfolgenden drey Rechnungsformulare, wovon das erste de dato 
Preßburg den 23. Junius 1782 kundgemacht worden ist , zeugen eine zweyfache 
Art die Baurechnungen zu verfassen, nämlich, die erste Art besteht aus einem 
Buche, worinnen so viele Konti formirt werden, als der unternehmende Bau Ge¬ 
genstände in sich faßt. Die ersten zwey Formulare sind gleichförmig, und dient 
das erste zu einem Beyspiele kleinerer Gebäude, das zweyte Formular aber ent¬ 
haltet die Rubriquen, welche bey einem Kirchenbaue vorkommen. Das dritte For¬ 
mular hingegen, zeigt eine andere Art von Legung der Baurechnungen, nämlich, 
wie das Journal hierzu einzurichten, und fortzuführen ist, dann wie das Kontobuch 
hier-
	        
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