Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

2Zr 
genützte Häuser nicht ohne Betrug an unwissende Käufer mit grösserm Gewinn 
und Wucher anbringen mögen. Nachdem nun hierunter das gemeine Wesen Scha¬ 
den leidet, wenn faules und wurmstichiges Holz zu den Gebäuden genommen wird, 
inmaßen entweder die Gebäude selbst, oder ein Theil derselben über den Haufen 
fallen, oder auch nur in den Stand gesetzt werden, daß die alten Balken aus¬ 
geschnitten, und an deren Stelle neue eingezogen werden müssen, so soll dieses 
auf das schärfste verboten seyn, und sind die Zimmerleute und Maurer dahin zu 
verpflichten, daß Sie durchaus keinen alten Balken, von dem sie nicht versichert 
sind, daß er den gehörigen Gebrauch nach Dienste leisten, und mit dem Ge¬ 
bäude zugleich aushalten werde, zu neuen Hausern anwenden sollen; und wenn 
es schon .der Bauherr selbst also haben wollte, ihm darin nach seinem Willen nicht 
thun, denn was dießfalls gespart werden will, geht jenseits wieder verlohren, da 
die Gebäude durch das Alter, und durch das Rütteln der Winde, je mehr und 
mehr schadhaft werden, und entweder ganz, oder zum Theil einfallen, oder wohl 
gar niedergerissen werden müssen- 
Auch ist ferner bey dem Bauholz zu bemerken, nämlich bey Eichen, ob es §«„c« 
überstandene (die als Kaufmannsgut anzusehen) oder geringe Schwelleichen, oder wngc-?' 
aber Haupteichen sind? ob sie zu Kähnen, Mühlen, Ständern und Balken zu Bauholz, 
gebrauchen? ob sie sich zu Sägeklötze, zu Riegelholz, Wehrpfählen oder Achse¬ 
bäumen schicken? ob sie bey den Gebäuden tüchtige Schwellen abzugeben fähig? 
Bey den Buchen, ob sie noch zur Mast dienen? ob sie - 3 4 und 6 spaltig? Bey 
den Fichten und Kühnholz, ob es 2 oder nur einen Sagklotz abgebe? ob es zu 
Kriggen, Schwellen, Balken, Rührstücken Md Schindeln tauglich? ob nüttel- 
massige Speer und Riegelhölzer oder nur Latten, Hopfenstangen und Weinpfähle 
davon zu schlagen. Bey den Brettern sind die unterschiedenen Sorten zu be¬ 
merken : als Falzbretter, die bey Zimmerleute, Tischler und Büttner die zuge¬ 
schobenen bedeuten, Seitenbretter, welche an den Seiten weggeschnitten, oder die 
Schwarten von allen 4 Ecken eines Schneideklotzes abgesäumt; Schneidtbretter, 
Thorbretter - und zollichte Bretter. Krawelen sind eichene Dielen oder Bretter 
H Zoll dick, 16 bis 2o Zoll am Ende breit, und 22 bis 24 Fuß lang. Die Pfoste 
ist eine kurze eichene Diele 3 Zoll dick, 23 bis 24 Zoll breit, ,5 bis 16 Fuß lang 
Prakt. Baub. III. Theil, G g Die
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.