Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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Tafeln in dem Quadratmaaße berechnet, die Scheiben hingegen nach dem 
Stücke bezahlt. 
rsmo. Werden die gut und dauerhaft hergestellten Arbeiten in nachfolgenden 
Preisen bezahlt. 
Hier folgend werden die behandelten Preise individuel ausgewiesen. 
Bey Strassenbauarbeiten. 
a. ,Jn Sachen der Beyschaffung der zum Strassenbau erforderlichen Mate¬ 
rialien, hat es gleiche Bewaudniß, wie mit jenen zu andern Gebäuden: es ist 
sich folglich dießfalls vollständig nach demjenigen zu verhalten, was in dieser Sache 
schon in vorhergehenden vorgeschrieben worden. 
b. Kömmt bey Strassen - oder Chausseebau auch Maurer, Zimmermanns - und 
Steinmetzarbeit vor; so hat dabey das in Betreff dieser Arbeiten schon vorge¬ 
schriebene ebenfalls zur Richtschnur zu dienen. 
c. Sollten auch die Umstände nicht so günstig seyn, daß der Strassen-oder 
Chauffeebau einem Entrepreneur gänzlich, oder auch nur die Maurer-und Zim- 
mermannsarbeiten in Akkord gegeben werden könnten, daß folglich der ganze Bau 
auf eigene Regie geführt werden müßte, so ist sich doch eifrigst angelegen zu hal¬ 
ten, die Aushebung der Seitengraben, die Gründung mit Steinen, oder auch 
mit Faschinen, die Beschotterung, die Einsetzung der Schneepflöcke, und die Ver¬ 
kleidung der Seiten, mit Wasen, Faschinen, Flechtwerk, oder auch Steinlage 
in Ansehung der Handarbeit selbsten den Arbeitleuten in Akkord zu geben, indem 
dadurch die Arbeit bestens befördert, und dabey noch an Auslagen was beträcht¬ 
liches erspart wird. Die Aushebung der Seitengraben wäre nach der Kurrent¬ 
oder auch nach Kubikklafter, die Einsetzung der Schneepflöcke nach dem Stück, 
all übrigens aber, nach der Quadratklafter zu verakkordiren. Wenn Anhöhen ab¬ 
zugraben, oder Einschnitte zu machen sind, und die Erde mit Schubkarren weg¬ 
zuführen kömmt, ist es ebenfalls von guten Nutzen, wenn diese Arbeit den Ar- 
beitsleuten entweder auf die Ausmaaß nach der Kubikklafter, oder nach beschehe- 
ner Ausmaaß und Berechnung überhaupt in Akkord gegeben wird. 
d. Sollte
	        
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