Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

ben und unbrauchbar werden, welches jeder Bauunternehmung ungleich mehr Aus¬ 
lagen verursacht, als was die Gitter kosten. 
c. Es ist sich wohl vorzusehen, daß nur solche Oefen beygeschafft werden, de¬ 
ren Dauerhaftigkeit schon erprobt ist. Mancher Orten werden Oefen gemacht, die 
gar bald zerspringen, oder von welchen die Glasur sich ablößt. Statt solcher Oefen, 
sollten sie auch da wo gebauet wird, zu bekommen seyn, müssen allemal dauerhafte 
von andern Orten beygeschafft werden, wenn sie auch etwas mehreres kosten, in¬ 
dem die mehrere Auslage durch die längere Dauer und seltnerer Reparazion reich¬ 
lich ersitzt wird. 
Bey der Glasrerarbeit. 
a. Die Verglasung der Fenster möge nach Weisung -er Ueberschläge mit Ta¬ 
feln oder Scheiben von was immer für einer Grösse, und inKütt oder Bley zu 
Geschehen haben, ist allemal die Behandlung auf den Quadratschuh mit Bedacht 
auf den Beköstigungspreiß des Glases und Bleyes , oder der Kütte so wirthschaft- 
lich wie möglich zu treffen. 
b. Dabey ist festzusetzen, und in dem Behandlungsdokumente ausdrücklich an¬ 
zumerken, -aß die Ausmessung der Fenster, und ihre Berechnung in Quadratschuhe 
von Stein zu Stein ohne einigen Abzug wegen den hölzernen Fensterftöcken und 
Rahmen zu beschehen hat. 
c. Bey Reparazionen, m nur einzelne Tafeln oder Scheiben, neue oder al¬ 
te, inKütt, oder auch in neues oder altes Bley einzusetzen kommen, da ist die 
Behandlung nach dem Stück , mit Rücksicht auf die Größe-er Tafel oder Scheibe 
iu treffen, und die Zahlung zu leisten. 
d. Gestrickte Gitter von Messing oder Eisen-rath zw machen, ist meistens eine 
Arbeit der Glaserer, die Behandlung darüber ist nach dem Pfund zu treffen, 
«yd die Dicke des Draths muß ausdrücklich bestimmt werden, weil sie sonsten zur 
Beförderung ihres Interesse stärkern Drath zu nehmen, und die Gitter nahmhaft 
schwerer zu machen pflegen, als nöthig ist. 
Nachfolgendes Formular könnte zur Verfassung eines Kontraktes dienen. 
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