Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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eingeschlossen werden, in welchem FM nicht nur der Preiß dieser Materialierr ge¬ 
nau zu erheben, sondern auch wohl zu überlegen ist, wie viel Quadratklafter Pfla¬ 
ster aus der Fuhr, oder K'ubikklafter Steine sich ergeben können , und wie diel 
Sand zur Quadratklafter Pflaster, nach dem Unterschied der grossem oder kleinern, 
wie auch mehr oder weniger regulären Steine erfordert wird, wie hoch folglich diese 
Materialien bey einer Quadratklafter sich belaufen können. 
d. Wenn die Umstände nicht wohl günstig sind, ist es allzeit besser, daß 
die Steine und der Sand von Seite der Bauunternehmung beygeschafft werden; 
dann sonsten möchte die Pflasterung nicht so haltbar und dauerhaft ausfallen, wie 
es nöthig seyn dürfte. Wo diel und mit schweren Wagen gefahren wird, muß Vor¬ 
züglich darauf gesehen werden, daß die Steine nicht auf der breiten Seite liegend, 
sondern der Länge nach aufrechtstehend eingepflastert , wohl an einander geschlossen, 
und die Fugen vollständig angefüllt und wohl verkeilt werden. 
Bey der Zimmermannsarbeit. 
a. Die Verakkordirung der Zimmermannsarbeiten ist ungleich bortheilhafter, 
als die Herstellung derselben durch die eigene Regie, und jene ist deftomehr vorzu¬ 
ziehen, da in der Arbeit kein Fehler begangen werden kann, der nicht in jeder Zeit 
entdeckt werden könnte, daher auch die Zimmermeister gute Arbeit zu machen, sich 
angelegen halten müssen. 
b. Den Zimmermeistern können die Zimmermannsarbeiten mit Einschluß der 
Materialien in Akkord um so unbedenklicher gegeben werden, weil zur Verhütung, 
daß schlechtes Materiale nicht angearbeitet werde, nichts anders nöthig ist, als bor 
der Anarbeitung den Augenschein einzunehmen, ob das bearbeitete Holzmateriale 
behörrg beschaffen ist. 
c. Die bey Behandlung der Zimmermannsarbeiten zu beobachtende Klassist- 
kazion und das Maaß derselben, wird in den Vormaaß und Ueberschlägen allemal 
enthalten seyn, mithin zur Richtschnur zu dienen haben. 
6. Wennauch die Zimmermannsarbeiten mit Einschluß der Materialien, 
nämlich -es Gehölzes und -er Nägel, allemal aber mit Ausschluß der etwa nöthi¬ 
gen
	        
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