Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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gen, nicht minder mittelst Röhren und Rinnen zugeleitet und in Bodungen 
aufbehalten werden müßte, sind die dießfälligen Küsten durchgehends entweder 
besonders zu behandeln , oder von dem Bauunternehmer selbst zu bestreiten, wie 
auch die Wassersässer, Bodungen, Röhren und Rinnen sammt dem Schöpfwer¬ 
ke beyzuschaffen, herzustellen und zu unterhalten. Dahingegen sind 
7wo, die Wasserschöpfer und Schafeln sowohl zum Kalkablöschen, als auch zum 
Maltermachen so, wie alle erforderlichen Gattungen an Arbeitszeug und Requi¬ 
siten beyzuschaffen, und zu unterhalten mit in dem Akkorde für die Maurerarbeit 
einverstanden. Doch ist 
8vo, das Gerüstholz und die Bretter, sowohl zum Gerüst - als auch zu den Bö¬ 
genmachen, und Einschalung der Gewölber von dem Bauunternehmer beyzu¬ 
schaffen, und herzugeben. 
9110, Die Steinmetzarbeiten von was immer für einer Gattung sowohl als die 
hölzernen und eisernen Schliessen sind durchgehends auf Kosten des Bauunter¬ 
nehmers herzugeben, und auf den Bauplatz zu liefern. 
lomo. Die Thüren, Fenster, Feuerherde, Kamin, Rauchfänge und Ofenfüsse, 
werden für voll gemessen, hingegen Thöre oder sonstige Oeffnungen, deren 
Breite 6 Schuh beträgt, werden von dem Widerlager des darüber gespannten 
Bogens, nicht aber auch in übrigen leeren Theilen für voll gemessen, und im 
Preise des ordinären Mauerwerks nach der Kubikklafter bezahlt. 
umo, Kanäle in sofern sie eingewölbt werden, sind auch für voll zu messen, und 
dieserwegen ungeacht des Gewölbes im Preise des ordinären Mauerwerks zu 
bezahlen. 
nmo. Die Ztrkumferenz der Gewölbe wird durch den von der Mitte derGewölbs- 
dicke gemessenen Durchmesser, und durch die diesem beygefügte, bis in die Mitte 
des Gewölbsschlußes gemessene Höhe des Bogens bestimmt, sohin aus dieser 
Zirkumsferenz mit der ganzen Länge des Gewölbs das Flächen - oder Quadrat¬ 
maaß hingegen, mit der verglichenen Dicke des Gewölbs das Körper - oder Ku- 
bikmaaß berechnet. 
iZtio. Für die Versetzung der hölzernen Thür - und Fensterstöcke, wie auch Einle¬ 
gung der hölzernen und eisernen Mauerschltessen, dann Einsetz - und Einmaurung 
der
	        
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