Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

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k. Diejenigen, denen Gebäude im ganzen , oder auch nur zum Theil über¬ 
lassen werden wollen, müssen dazu geeignet, nämlich als redlich und rechtschaffene 
Männer bekannt, gute Arbeit zu machen gewohnt, und sowohl mit der erforderli¬ 
chen Kauzion oder Bürgschaft, als auch mit den nöthigen Arbeitsleuten aufzukom¬ 
men vermögend seyn. 
l. Bey der Konkurenz mehrer Partheyen, um die Entreprise oder Akkordar¬ 
beiten, ist zwar die Behandlung mittelst einer Lizitazion, um die mindesten Preise 
zu treffen, und mit denjenigen Partheyen, welche die geringsten Preise angebo¬ 
then haben, sind die Kontrakte anzuftossen, doch aber nur in dem Fall, wenn sie, 
me schon gedacht, zur Entreprise oder Akkordarbeit geeignet sind. Dergleichen 
Partheyen, falls sie auch etwas höhere Preise verlangten, als andere, die zur En¬ 
treprise oder Akkordarbeit minder geeignet sind, ist allemal der Vorzug zu geben, 
doch muß über jede Lizitazion ein Protokoll geführt, die Lizitanten und ihr Aner¬ 
bieten genau eingetragen werden. 
m. Alle über was immer für Arbeitsgegenstände getroffenen Behandlungen, 
und angestoffenen Kontrakte, sind an Behörde zur Ratifikazion abzugeben, folglich 
auch nicht anders, als Salva Natifikazione anzuftossen. 
n. Wo die Umstände gestatten auch Reparazionsgegenstände in Akkord zu ge¬ 
ben, ist allemal eine genaue Beschreibung derselben zu machen, damit nicht alle um 
die Arbeit lizitiren wollende Meister nöthig haben, eine Lokalbeaugenscheinigung, 
und Untersuchung der Reparazionen vorzunehmen, sondern auf die Beschreibung 
sich mögen verlassen können. Diese Beschreibung ist niemals nur den Professioni, 
sten allein zu überlassen. Er könnte; wenn er sich die Arbeit ungeacht einer Lizi¬ 
tazion zusichern, und dabey einen sehr übermässigen Gewinn erzielen wollte, un¬ 
gleich mehr, und wichtigere Schadhaftigkeiten anschreiben, als wirklich sich vorfin¬ 
den , und so würde er immer vor andern, lediglich nach der Reparazionenbeschrei- 
bung sich richtende Meister auf den geringsten Preiß sich einlassen, und somit die 
Arbeit in sehr übertriebenen Zahlungsbetrag bekommen können. 
Prakt. Baub. III. Theil. D d Bey
	        
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