Volltext: Der praktische Baubeamte. Dritter Theil. (3. / [1801])

IO 
weil ein einziger nachlässiger Wirth die Gärten -er ganzen Gemeinde mit Rau¬ 
pen anstecken kann, wenn er seine Baume und Zäune von den Raupennestern zu 
gehöriger Zeit zu reinigen Hinterläßt. Dieses wurde den 30. April 1783. re- 
publizirt. 
Prag den 3- Jäner »783. Straßenbau - und Unterhaltungssystem. Erstens 
vom i..Hornung 1783- hören alle Privatmauten auf. Nur werden diese davon 
ausgenommen, welche an den Brücken und Ueberfahrten, oder auf den chaussee¬ 
massig erhaltenen Strassen bestehen, oder noch errichtet werden dürfen. Zwey, 
eens, auf den von dem Aerariv erbauten Strassen, wird die Mauterträgniß zum 
Fundus eingezohen, und deren Besorgung der Bankaladminiftrazion übertragen. 
Drittens, da nun ebeufalls vom I. Hornung die Strassen verpachtet werden sol¬ 
len; so gehört die Mauteinnahme, gleichwie auch die für die Mautübertretun¬ 
gen eingehenden Strafgelder dem Pächter. In dergleichen Straffällen hat die 
erste Entscheidung das Kreisamt, und von diesem ist der Rekurs an die Landes¬ 
stelle zu nehmen. viertens, die Unterhaltung der Strassen wird verpachtet, auf 
den unverpachteten Strassen aber kreisweis ein tüchtiger Strassenkommissionär, 
nnt Beygebung eines Unterkommissionärs angestellt werden, welche die Strasse 
zu erhalten, die Zahlungen zu leisten, und das darauf verwendete Geld ordent¬ 
lich zu verrechnen haben, übrigens dem Kreisamte untergeordnet bleiben, wel¬ 
chen sie die Berichte erstatten, und von dem sie die Befehle erlangen müssen. 
Daher müssen die Kreisämter auf die gute Erhaltung der Strassen sehen, die 
Rechnungen der Kommissäre der Landesstelle einsenden, welche dann bey der 
Kammeral-Buchhalterey übersehen und erlediget werden. Fünftens, die Uebergabe 
der verpachteten Strassen muß von dem Kreisamte mit Zuziehung eines Land¬ 
schaftsingenieurs, oder in dessen Ermanglung eines Militäroffiziers geschehen. 
Dabey muß die verschiedene Breite der Strassen, die Tiefe und Breite der Sei- 
tengräben, die Höhe der Konvexität der Strassen, dann die Beschaffenheit der 
Brücken, Schläuche und Kanäle in einem Instrumente ordentlich beschrieben 
werden. Die dazu verwendeten Offiziers erhalten nebst der unentgeldlichen Vor¬ 
spann , eine Vergütung der Zährungskosten aus dem Wegfundus. Sechstens, die 
Aufsicht über die Strassenpächter wird von den politischen und militärischen 
^ Be-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.