Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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0 Die Bezahlung der Stemmetzarkeiten, oder eigentlich dessen Behandlung 
muß immer mit Jnbegrifder durch den Steinmetz selbst zu bestreiten habenden Ein¬ 
lieferung der Steinarbeiten auf dem Bauplatze bestimmt werden, weil er sich sonst 
ausser dieser Bedingung weder um die Auf- noch Abladung bekümmert, von welcher 
es hauptsächlich abhängt, ob viel oder wenig zerbrochen oder beschädigt wird. 
StukaLorarbeit. 
s) Wo eigene Stukatorcr sind, muß diese Arbeit niemals den Maurern über¬ 
lassen werden, weil von ihrer Seite diese Arbeit allzeit mehr kostet, als von den 
eigenen Stukatorern. 
b) Dem Stukator er ist die Arbeit allzeit inAkkvrd zugeben, und dieBeifchaf- 
fung des Rohrs, Draths, und der Nagel mit einzuschliessen, wenn auch der Kalk, 
Sand, und der erforderliche Gypsvon der Bauunternehmung her eschafft wird. 
c) Die Vorausmaaß giebt das Maaß und den Unterschied dieser Arbeiten. 
<0 In dem Überschläge muß daher ausdrücklich benennt «erden ob die Böden 
glatt, mit oder ohne Hohlkehle und Rundftab, mit Quadraturen, Rostn und der¬ 
gleichen herzustellen sind. 
e) Kapitäler aus Stukatorarbett werden nach dem Stücke behandelt. So wie 
eine jede derlei Arbeit ihren eigenen und besondern Prers erhält; so ist auch hier der 
Unterschied zu beobachten, ob ganze, halbe, Vlertl-oder Achtelkapitaler herzustel¬ 
len sind. 
Von Ziegeldeckern. 
O Wen» eine Bedachung m it Ziegeln einzudecken ist z so ist selbe allemal denen 
e genen ZieLeldeckern, vor denen Maurern, zu überlassen. 
b) Sollten aber Ziegeldecker an hm Orte, wo gebauet wird, nicht zu erhalten, 
oder dieselben nur mit mehrern, als sonst üblichen Unkosten auf dem Bauplatze zu 
überkommen seyn; so ist diese Arbeit ohne Bedenken denen Maurern zu überlassen. 
Nur ist dabey zu bco asttcn, daß der Maurer wegen schwererer Arbeit mit dem Zie¬ 
geldecker immer in einem Gleichgewichte gehalten zu werden verdient. 
Prakt. Baub. II. Theil. K k k
	        
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