Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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Massen -er Überschlag dahin nachgetragen werden. Bey Strassen-Wasser-und 
auch bey einigen Civilgebäuden kann es sich ereignen, daß man die jährlichen Repa- 
razionsköften nicht im Voraus zu bestimmen weiß , in solchen Fällen ist alsdann, 
wie es das zte Beyspiel des zum Muster angeschlossenen Verzeichnisses zeigt, aus 
rojährigen Rechnungen zu erheben, und in die dazu bestimmte Rubrik zusetzen, 
was dem Durchschnitte nach in einem Jahr auf dieses , oder jenes Gebäude verwen¬ 
det wurde. Sollte endlich nach Verfluß eines Jahrs über einige eingeschickte Ue- 
berschläge, der Behörde keine weitere Regimalentschliessung zugekommen seyn, so 
ist solches unter der Rubrik , besondere Anmerkungen dem für das darauf folgende 
Jahr einzuschickenden Beschrieb gehörig beyzurücken. Wenn daher diese Art zur Er¬ 
haltung der schon bestehende» Gebäude beobachtet wird , so ist nicht nur allein die 
Eingangs erwähnte doppelte Absicht des allerhöchsten Hofs erzielt , sondern jeder 
unter öffentlicher Verwaltung stehende Fond ist auch von unnöthig borzunehmenden 
Reparazionen, und gemeiniglich damit verbundenen Zahlungen übertriebener M- 
stenübekschlage soviel möglich gesichert«
	        
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