Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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Klasse der aufzusetzenden Heizöfen allzeit nur in dem Kosteuüberschlage angeführt, 
und ist die Bezahlung davon mit Einschlüsse der Aussetzung, und dazu erforderli¬ 
chen Uiberlegeisen, jedoch immer mit Ausnahme der Ofenfüsse anzusetzen. 
b. Eisene Gitter sind vorzüglich in die Oefen der theurern Gattung anzutra¬ 
gen, weil dieselben ohne Gitter gar bald verderben, und unbrauchbar werden. Je¬ 
ne Oefen aber, welche in Gemächern stehen, allwo Geld oder andere Kostbarkei¬ 
ten aufbewahrt werden, müssen oberhalb verschlossene Ofengitter erhalten. Alle 
diese Ofengitter und Ofenfüsse erscheinen bei der Schlosserarbeit entweder nach dem 
Pfunde, oder nach dem Stücke in -er Bezahlung. 
Eisengattungen. 
3. Der sich nach der Natur ergebenden ränge wird auch der Betrag des 
Umbuges oder der Zusammenschweissung beigesetzt. 
b. Im Kurrentschuhe berechnet, und mit Bestimmung der Stangen, deren 
jede sieben Schuhe lang ist, in die Zenten und Pfunde geschlagen. 
c. Der Arbeiter, sowohl der Schmied als der Schlosser wird aber nach dem 
Pfunde für derley Arbeiten bezahlt, wie es der Ausweis über die zu bezahlenden 
Schmied. und Schlosserarbeiten bei der nachfolgenden Entwertung der Bauüber¬ 
schläge anzeigen wird. 
Dieß sind die angenomntenen und begnehmigten Grundsätze, nach welchen al¬ 
le Bauplane vermög Jnstrukzion vom zi. Marz 1788. auszumessen sind. Obwohl 
nach diesen Grundsätzen ein jeder um so leichter eine Vorausmaaß über ein Ge- 
bäu wird verfassen können, wenn er in der Ordnung, wie gebauet wird, auch 
in der Verfassung der Vorausmaaß fürschreitet, indem es bei Gebäuden, woselbst 
das Grundmauerwerk mit dem allgemeinen Erdhorizonte gleich lauft , einerley ist: 
ob die Erdaushebung oder die Herausgrabung der Erde, oder das aufzuführende 
Grundmauerwerk ausgemessen wird, weil in diesem Falle die Erdausgrabung, und 
das Grundmauerwerk einerley Kubik - oder Körpermaaß enthaltet; folglich es ei¬ 
nerley ist, ob in der Vorausmaaß (das Grundmauerwerk ist gleich der Erdaus¬ 
grabung mit oder die Erdausgrabung ist gleich dem Grundmauerwerke mit) an¬ 
gesetzt, und in seiner gehörigen Summa abgeschlossen wird: Mithin ist es auch
	        
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