Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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Zimmermannsarbeit. 
a. Die Zimmermannßarbeiten werden theils nach der Kurrent - und theils 
nach der Quadratklafter bezahlt. 
b. Daher wird alles vierkantige Gehölz der Dachstühle, hölzerne Thür-und 
Fensterstöcke, Stiegenstuffen, Feuermantelbäume, Polsterhölzer, Futterbahren, 
Heuleitern, Möhrungsschläuche, Staubläden und dergleichen nach der Kurrent¬ 
klafter ausgemessen. 
c. Nämlich jede Holzgattung wird auf der längsten Seite gemessen, und die 
3 zölligen Zapfen, womit ein Gehölz in das andere eingreift, oder in wie weit bei 
der Uiberplattung ein Holz Las andere deckt, wird der gemessenen Länge annvch 
beigesetzt. 
d. Dippel - Fuß - und Sturzböden, Stallbrücken, wie auch alle Arten der 
Verschalungen und Bedachungen werden nach dem Flächenmaaße berechnet, und 
auch im Arbeitslöhne bezahlt. 
e. Anmerkung. Fuß -- und auch Sturzböden, Thür - und Fensterstöcke, 
Thüren und dergleichen mehr werden auch vom Tischler gemacht ; wo man aber 
derley Arbeiten nicht so sehr rein oder zierlich nöthig hat, werden sie alle, die 
nur vom Zimmermanne gemacht werden können, bei dessen Arbeiten angesetzt, weil 
sie viel wohlfeiler zu stehen kommen. 
k. Weil nun die Eindeckung der Grade und Jchsen, dann der Dachfenster 
und Arkerthüren, der Bedachungen mit Ziegeln oder Schindeln mehrer Materie 
!e, und auch Handarbeit erfordern, als glatte Dächer; so wird über den eigent¬ 
lichen Flächeninhalt der Bedachungen, jeder Grad und jede Jchse in ihrer ganzen 
Lange, und in einer 3 schuhigen Breite, noch in die Ausmaaß genommen. In 
Betreff der Dachfenster und Arkerthüren hingegen ist in den Uiberschlägen der Anschlag 
nach eigenen, der Gattung und Größe derselben angemessenen Preisen zu machen» 
Tischlerarbeit. 
s. Diese werden theils stückweis, theils nach dem Quadrat - oder Flächen- 
schuhe bezahlt.
	        
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