Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

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wölbe, welcher sich auf beiden Seiten nt den Widerlagsmauern einschneidet, eben 
auch für voll gemessen wird. Ferner wird der Anfang des Gewölbes um 6 Zoll 
dicker als -er Schluß desselben angenommen, und in der Berechnung diese beiden 
Dicken gegeneinander verglichen angesetzt: Mithin wird die in die Ausmaaß nicht 
genommene Nachmauerung der Gewölber schon durch die Gewölbsberechnung hin¬ 
länglich ersetzt. 
v. Die aus - oder abzugrabende, wie auch anzuschüttende Erde wird in das 
Körpermaaß berechnet, eine blosse Aplannirung hingegen wird nur nach dem Fla- 
chenmaaß angesetzt. 
S t e i ri m e tz a r b e i t. 
2. Da diese Arbeiten theils nach dem Körper - und theils nach dem Fla- 
chenmaaße Schuhweis, wie auch nach dem Unterschiede der mehr und mindern 
Verzierung bezahlt werden; so ist zur genauen Verfassung der Überschläge auch 
nothwendig, diese Arbeiten allfchon in der Ausmaaß nach derselben Gattung sepa- 
rirt anzusetzen, damit die Zergliederung dessen, wegen Beschreibung des Maaßes 
und der Arbeitsgattung der Steine in denen Überschlagen nicht erst bei Verfas¬ 
sung derselben mit »»nöthigen Zeitverluste gemacht werden darf. 
b. Alle freystehenden Steine, als Streifsteine, Pfeiler, Postamente und der¬ 
gleichen werden nach ihren längsten Seiten in das Kubikmaaß gesetzt. 
e. Die aber zu Verkleidungen gebraucht werdenden Steinarbeiten werden 
nach dem Kurrentschuhe ihrer natürlichen Lange gemäß ausgemessen. 
d. Jene Steinarbeiten hingegen, die mit Gliedern verziert werden, als Sohl¬ 
bankstuffen , Gesimssteine und mehr derley andere werden in ihrer Lange nach den 
Verkröpfungen oder Vorsprüngen gemessen» 
e. Die aus mehreren Stücken zusammengesetzten Thür - und Fenfterbögen 
sind nach der ausser» Zirkellinie zu messen» 
f. Bei den Stiegettstuffen aber wird der sichtbare» Lange auf jeder Seite 
wegen der Einmauerung z Zoll hinzugesetzt. 
8. Den eingemauert werdenden Steinen, als Trag - Streif-und dergleichen 
Steinen wird allemal 12, nach Umstanden auch i« Zoll beigegeben.
	        
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