Volltext: Der praktische Baubeamte. Zweyter Theil. (2. / [1801])

Von 
Entiverfung der Bauplane. 
Qmammi 
aber die in dem ersten Theile abgehandelten Grundsätze der Architektur 
sowohl, als auch der Bauplanzeichnung, dann dir leicht begreiflich erklärte 
Maurer - Steinmez - Stukatorer - Ziegeldecker und Zimmermannsarbeit untadelhaft 
und gehörig angebracht wird, ist vorerst jenes zu wissen nöthig, was die unterm Zi. 
Marz 1733 allgemein bekannt gemachte Jnstrukzion bei der Entwerfung der Bau¬ 
plane zu beobachten vorschreibt. 
s. Ein Bauplan ist gut, wenn derselbe dem Ziel und Ende seiner Bestim¬ 
mung in jeder Rücksicht entsprechend hergestellt, alles unnöthige und überflüßige 
vermieden — und somit der Aufwand, in was immer derselbe bestehen mag, auf das 
möglichste beschrankt, wie auch aller Nachtheil beseitiget wird. Daher ist 
b. Vorzüglich auf den Ort, wo gebaut wird, zu sehen. 
Es ist verhaltnißwidrig, auffallend und unwirthschaftlich in Dorfschaften, wo 
die Privatgebaude in geringer Klasse sind, zierlichere, prächtigere, und somit auch 
kostspieligere Gebäude zum allgemeinen Wirthschaftsgebrauch aufzuführen, als wo 
Prakt. Baub. U. Theil. A
	        
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