Volltext: Der praktische Baubeamte. Erster Theil (1. / [1800])

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k. Das Plättchen hat | —; i. Der Run-stab ii —; h. Die 
Hangende Platte 6 —; g. Das Riemchen f —; f. Der Kar- 
niß 4 —; e. Das Plättchen i Modultheilchen zur Höhe. 6. 
Der Frieß oder Borten hat seine bestimmte Höhe von Mo¬ 
dul; c. das Plättchen zum Architrav hingegen hat nur i Mo- 
dultheilchen; b. der Streifen 8 —; und a. der Unterstreifen 4 
Modultheilchen zur Höhe. Die Säule selbst ist den andern 
gleich. Wenn nun voll dem Punkte m eine senkrechte Linie nach 
n herabgefallt wird, und von n nach o, 4 Theilchen abgestochen 
werden; so wird der Vorsprung der Hangenden Platte erhal¬ 
ten. Von diesem Punkte 0 nach p wieder 9 Theilchen abge¬ 
stochen, ergiebt sich der Vorsprung des Riemchens g. Die üb¬ 
rigen Glieder ergeben sich von sich selbst- 
Die Figur 7. ist ein anderes Postament, wovon a. der Grund¬ 
stein oder Zokel 1 Modul; b. der Rundstab oder auch der 
Pfuhl 2, und c. das Plättchen i Modultheilchen zur Höhe 
hat. Der Zokel oder Grundstein a springt dem Würfel auf 
beiden Seiten um 4^ Theilchen vor. d. Der Würfel selbst 
aber ist den andern an Breite und Höhe gleich, und lauft 
an den äussersten Spitzen des obern und untern Plättchens an. 
e. Das Plättchen hat i Theilchen; 5. der Viertelstab 2; und 
g. Die Platte 4 Theilchen zur Höhe. Der Vorsprung dieses 
Kranzgesimses ist mit dem Zokel oder Grundstein a gleich. 
h. Die Platte vom Schaftgesimse ist in der Breite mit dem 
Würfel gleich, und hat zur Höhe die Hälfte des Grundsteins 
oder Zokels a. 
l. Figur 8. ist der Grundriß vom erstbesagten Postamente. Die 
punktirten Linien zeigen, woher die Linien zu dem Grundrisse 
Plav
	        
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