Volltext: Der praktische Baubeamte. Erster Theil (1. / [1800])

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Pl.XXII. 
und 
XXXIII. 
Ftg. i. 
ckel 3 kann der I2te Theil hott der ganzen Höhe des Gebar!des 
seyn. Der Kordon b karrn den zten auch 4ten Theil von der Hö¬ 
he des ZoMs betragen, und das Gesims oder die Hohlkehle d 
sammt dem Plättchen c und Rundstäbchen c hat entweder die Hälf¬ 
te der Zockelhöhe oder es ist zweymal so hoch, als der Kordon 
hoch ist. Bei dergleichen niederen allgemeinen bürgerlichen Ge¬ 
bäuden ohne Architektur wird auch nur meistens die Höhe des Zo- 
ckels höchstens 3 Schuh gegeben. Ein Kordon aus 9, höchstens 
12 Zoll, und eine Fatsche aus 6, höchstens y Zoll hergestellt. Zu 
oberst unter dem Dache wird das Gebäude mit einer Hohlkehle, oder 
einem Gesimse zur Zierde geschlossen; beide aber erhalten 15, höch¬ 
stens 18 Zoll zum Vorsprunge« Wird aber bei einem Gebäude ein 
Gesims angebracht; so muß man die zu einem Gesimse nöthige 
Hangplatte niemals unter dem dritten Theil , auch niemals über der 
halben Höhe des Gesimses zu errichten vergessen; denn dieses Glied 
ist die Zierde eines Gesimses, f Die Sohlbänke , und g die Krag¬ 
steine sind meistens 6 Zoll stark und springen dem Mauerwerk um 
eben soviel vor. h Die Verdachungen haben die nämliche Stärke 
und Vorsprung, I Die Einfassungen oder Gewänder der Fenster 
und kleineren Thüren sind immer 6 Zoll breit, und springen von 
£ bis i Zoll dem Mauerwerke vor. k Die Thorgewänder erhalten 
eine Stärke von 9 bis 12 Zoll. Der Vorsprung hingegen ist nur 
von i bis i£ Zoll stark, q) Bei Prachtgebäuden, oder welche 
mit Architektur verzieret sind, muß im Grundrisse die Architektur 
auch erscheinen. Ist die Architektur mit, oder ohne Saulenstuhl; 
so wird à ersten Falle das unterste Quadrat des Körpers von dem 
Saulenstuhle, im anderen Falle hingegen von dem Saulenfusse 
genau aufgetragen, und im Mittel desselben die Saule mit ihrer
	        
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