Volltext: Der praktische Baubeamte. Erster Theil (1. / [1800])

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Von 
übereinander stehenden Säule». 
s. Bei was immer für Gebäuden (außer Thürmen) müssen niemals 
mehr, als zwo Saulenbauordnungen auf einander gesetzt werden, 
wenn die Gebäude ihr prächtiges Ansehen nicht verlieren sollen, 
weil die dritten aufgefetzten Säulen zu klein ausfallen würden. Die 
Ursache hievon liegt 
b. in der Hauptregel, welche in Auseinandersetzung der Säulen vorzüglichst 
zu beobachten ist, nämlich: Daß allezeit das Stärkere das Schwä¬ 
chere tragen muß; mithin muß die obere oder aufgefetzte Saulenord- 
nung immer schwächer oder zarter, als die unterhalb stehende seyn. 
Doch ist es nicht genug, die toskanische unter der dorischen, die 
dorische unter der ionischen, die ionische unter der römischen, und 
die römische unter der korinthischen Bauordnung zu setzen, oder 
auch wohl die zwo ersten Ordnungen zur untern tragenden, und 
die Z letzten Ordnungen zur obern oder aufzusetzenden Architektur 
zu nehmen. 
c. Unter gleichstarken Moduln kann die Aufeinanderstellung der Säu¬ 
len niemals angebracht werden, weil dadurch die Hauptregel oder 
der Grundsatz, daß dasienige, was trägt, stärker seyn muß, als 
jenes, was getragen wird, nicht erreicht würde. 
d. Einige Architekten wollen, daß, wenn die Säulen frey stehen und 
die Last des Gebälkes tragen müssen, die obenauf stehenden Säu¬ 
len in Ansehung ihrer Dicke um | schwächer seyn sollen, als jene 
Säulen, welche unterhalb stehen» 
ML
	        
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