Volltext: Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928)

Die Organisation des Feldeisenbahnwesens zu Kriegsbeginn. 
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der heimatlichen Eisenbahnen im Dienste der Kriegführung, während die 
Linienkommandanturen den Eisenbahnbehörden die militärischen Anforde¬ 
rungen im einzelnen übermittelten und ihre Ausführung überwachten. 
Im Inlande gehörte außerdem die Ausnutzung der schiffbaren 
Wasserstraßen für Heereszwecke zum Dienstbereich des Chefs des 
Feldeisenbahnwesens. Das Wafferstraßennetz Deutschlands war hierfür 
schon im Frieden unter Anpassung an die bestehenden staatlichen Ver¬ 
waltungsbezirke in größere Betriebsgebiete eingeteilt und einzelnen Linien¬ 
kommandanturen zugewiesen. Bei ihnen wurden mit Ausspruch der 
Mobilmachung Wassertransportabteilungen") gebildet, denen ein höherer 
Beamter der örtlichen Strombauverwaltung als technisches Mitglied an¬ 
gehörte. Den Wassertransportabteilungen fiel nach den allgemeinen 
Weisungen der Stellvertretenden Cisenbahnabteilung die Durchführung 
der im Kriege notwendigen militärischen Schiffstransporte zu, wobei die 
vertragliche Sicherstellung des Schiffsraumes durch die Korpsintendantmen 
erfolgte, während die Tätigkeit der Linienkommandantmen sich auf Über¬ 
mittlung der militärischen Anforderungen an die Schiffahrtsunternehmer 
und Strombauverwaltungen beschränkte. Diese für die Ausnutzung der 
heimatlichen Wasserstraßen zu Kriegsbeginn bestehende Organisation ent¬ 
behrte infolge einseitiger Besetzung der Wassertransportabteilungen mit 
Wasserbaubeamten des Betriebs- und Verkehrsfachmannes, wodurch eine 
großzügige und planmäßige Heranziehung der im Gegensatz zu den Eisen¬ 
bahnen nicht einheitlich organisierten Schiffahrt erschwert wurde. Auch der 
im Frieden weit verbreitete Gedanke, daß bei der kurzen Dauer eines 
Zukunftskrieges die Eisenbahnen allein in der Lage sein würden, allen 
Anforderungen zu entsprechen, war eingehenderen Vorbereitungen zur 
stärkeren Ausnutzung der Wasserstraßen im Kriege abträglich. 
Auf den in Militärbetrieb genommenen fremden Bahnen 
oblag dem Chef des Feldeisenbahnwesens neben dem Ausbau des Eisen¬ 
bahnnetzes die Einrichtung des Betriebes und die Regelung des Trans¬ 
portes. Die Ausnutzung der schiffbaren Wasserstraßen im 
Feindeslands gehörte nur dann zu den Aufgaben des Feldeisenbahn¬ 
chefs, wenn es sich um durchgehende Verbindungen von besonderer 
Bedeutung für die Heeresversorgung handelte. Anderenfalls fiel ihre 
Nutzbarmachung den Ctappen-Inspektionen zu, denen hierfür die Bau- 
direktionen zur Verfügung standen. 
l) Wassertransportabteilungen bestanden bei den Linienkommandanturen: San- 
nooer (A), Münster (B), Dresden (E), Karlsruhe (F), Köln (H), Altona (J), München 
(KI), Nürnberg (KII), Breslau (L), Berlin (M), Königsberg (N), Bromberg (R), 
Magdeburg (T), Danzig (V), Stettin (X) und Straßburg (Z). 
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