Volltext: Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928)

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Die Eisenbahnen bei Mobilmachung und Aufmarsch. 
spruch der Mobilmachung führte, alle an den Vorarbeiten beteiligten Stellen 
mit Ruhe und Zuversicht dem Ablauf der aufs sorgfältigste vor¬ 
bereiteten Mobilmachungs- und Aufmarschtransportbewegung entgegen¬ 
sehen. Ihre Bearbeitung war das Ergebnis jahrzehntelanger, planmäßig 
fortgeführter Friedensarbeit, um deren Entwicklung und weitere Aus¬ 
gestaltung einzelne an der Spitze der Cisenbahnabteilung des Großen 
Generalstabes stehende Persönlichkeiten, wie der damalige Oberst — spätere 
preußische Minister der öffentlichen Arbeiten — Budde sowie Oberst 
Staabs, sich ganz besondere Verdienste erworben haben. Auf der von 
ihnen geschaffenen Grundlage weiterbauend, führte Oberstleutnant Groener 
das Militär-Eisenbahnwesen zu jener Vollendung, die die Voraussetzung 
für die großen Leistungen im Kriege bildete. 
JO. politische Spannung und drohende Kriegsgefahr. 
Mit Zuspitzung der politischen Lage setzte der Reichskanzler v. Veth- 
mann Hollweg am 28. Juli in den der Grenze naheliegenden Gebieten und 
im Bezirk der Cisenbahndirektion Berlin die für Zeiten politischer Span¬ 
nung vorgesehene verstärkte Vahnbewachung in Kraft. Sie 
erstreckte sich hauptsächlich auf den Schutz der für Mobilmachung und Auf¬ 
marsch wichtigen Kunstbauten und erfolgte durch Cisenbahnangehörige unter 
Heranziehung der Organe der öffentlichen Sicherheit sowie der Strombau¬ 
verwaltungen zum Schutze der Brücken von der Wasserseite. 
Am gleichen Tage wurde die Rückberufung der von ihren Stand¬ 
orten abwesenden Truppenteile befohlen, soweit sie im Mobilmachungs¬ 
falle für Zwecke des Grenzschutzes oder für bestimmte Sonderausgaben 
„sofort" oder „beschleunigt" marschbereit sein sollten. Die Rückkehr aller 
sonstigen, auf Märschen und Übungsplätzen befindlichen Truppen erfolgte 
am 29. Juli spät abends. An diesem Tage erging auch der Befehl zur 
militärischen Sicherung der größeren Kunstbauten an Eisen¬ 
bahnen und Wasserstraßen in den Grenzgebieten. 
Der am 30. Juli für die deutsche Flotte angeordnete Zustand der 
„Sicherung" erforderte die Durchführung einzelner Transporte für die 
zum Schutze der Nordseeinseln bestimmten aktiven Truppen. Mit der am 
31. Juli, 1° mittags, ausgesprochenen „drohenden Kriegsgefahr" traten 
alle im Frieden vorbereiteten Maßnahmen für die militärische 
Bewachung der Eisenbahnen in Kraft. Bereits wenige Stunden 
später fuhren die „verschiebbar'") bearbeiteten Transporte für den be-
	        
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