Volltext: Das deutsche Feldeisenbahnwesen ; [1]. Die Eisenbahnen zu Kriegsbeginn (15. 1928)

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Die Eisenbahnen bei Mobilmachung und Aufmarsch. 
ausgeübt. In dieser auf gemeinschaftlicher Verantwortung beruhenden 
Zusammenarbeit zwischen Militär-Eisenbahnbehörden und Vahnver- 
waltungen lag der große Vorteil der Organisation. 
Die den Linienkommandanturen obliegende Vertretung der militärischen 
Interessen gegenüber den Vahnverwaltungen verlangte eingehende Kennt¬ 
nis des Liniengebietes sowie ständige Unterrichtung über alle Vorgänge 
des Betriebes und Verkehrs. Daneben war dauernde Verbindung mit den 
Kommandobehörden, namentlich den Generalkommandos, unerläßlich. 
Die Grundlage für die militärische Ausnutzung der Eisenbahnen 
bildete das Gesetz über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 
1873, das die Rechte der Militärverwaltung gegenüber den Eisenbahnen 
hinsichtlich der zu fordernden Transportleistungen sowie die Verpflichtungen 
der Eisenbahnen zur Beförderung der bewaffneten Macht und ihrer Be¬ 
dürfnisse gesetzlich festlegte. Das bei der militärischen Beanspruchung der 
Bahnen notwendige Zusammenwirken der Militär-Eisenbahnbehörden und 
Cisenbahnverwaltungen sowie ihre Tätigkeit im einzelnen regelte die 
Militär-Eisenbahnordnung mit den hierzu erlassenen Aus¬ 
führungsbestimmungen. In ihnen waren alle im Kriegsfälle den Eisen¬ 
bahnen aufzuerlegenden Verpflichtungen und die den Militär-Cisenbahn- 
behörden zustehenden Vollmachten und Befugnisse scharf umgrenzt. 
3. Mobilmachungsvorarbeiken und Militärfahrplan. 
Die auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes bei Mobilmachung und 
Aufmarsch an die Eisenbahnen zu stellenden militärischen Forderungen 
wurden von den Militär-Cisenbahnbehörden festgesetzt und in Mobil¬ 
machungsvorarbeiten niedergelegt. Ihre Bearbeitung hatte so 
Linienkommandantur M . . 
. . in Berlin, 
- 
N . . 
. . - Königsberg (Preußen), 
- 
0 . . 
. . - Mainz, 
- 
P . . 
. . - Ludwigshafen (Rhein), 
- 
Q . . 
. . - Elberfeld (gleichzeitig für Eisenbahndirektion 
Essen), 
- 
R . . 
. . - Bromberg, 
- 
S . . 
. . - Saarbrücken, 
T . . 
. . - Magdeburg, 
U . . 
. . - Lalle (Saale), 
v . . 
. . - Danzig, 
W . . 
. . - Stuttgart, 
X . . 
. . - Stettin, 
- 
Y . . 
. . - Erfurt, 
. 
Z . . 
. . - Straßburg (Elsaß).
	        
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