Volltext: Die Kriegsführung im Frühjahr 1917 (12. 1939)

Ausbau rückwärtiger Stellungen. Arbeitskräfte. 
SZ 
Neben den genannten großen operativen Bauvorhaben, die im Westen 
zusammen eine Länge von weit über 500 Kilometer hatten, waren an allen 
Fronten Arbeiten zur Verstärkung oder Wiederherstellung des vorderen 
Stellungssystems zu leisten. Sie verbrauchten unverhältnismäßig viel Kräfte, 
konnten aber, solange man die Stellungen halten wollte, nicht eingestellt 
werden. Für diese, namentlich an Großkampffronten überaus schwierigen 
Arbeiten hatte die Oberste Heeresleitung zeitweise recht erhebliche Arbeits- 
truppen, soweit es Ausbildung und unumgängliche Ruhe zuließen, auch Teile 
der Heeresreserven, zur Verfügung gestellt. Und doch hatte es kaum irgendwo 
hingereicht, den Ausbau im Laufe des Winters so weit zu fördern, wie es 
erwünscht gewesen wäre, denn es galt, große Entfernungen bis zu den Vau- 
stellen zu überwinden; man konnte vielfach nur bei Dunkelheit zu ihnen ge- 
langen und dort arbeiten, und allzuoft störte der Feind. Der Einsatz von 
Arbeit und Baustoffen stand in ungünstigem Verhältnis zum Ergebnis. 
Die Schwierigkeiten der Beschaffung von Arbeitskräften 
wuchsen dauernd angesichts der Ansprüche der Heimat („Hindenburg-Pro- 
gramm") wie der Front. Die Hoffnung, aus der Masie der belgischen 
Arbeitslosen eine größere Zahl Zivilarbeiter anwerben zu können, wurde 
enttäuscht. Insgesamt waren im März rund 370 000 Mann Pioniere, Land- 
stürm,Armierungssoldaten,angeworbene Zivilarbeiter und Kriegsgefangene^) 
beim Stellungs-, Straßen- und Bahnbau sowie in Parks und technischen 
Betrieben der Westfront beschäftigt. Davon arbeiteten an rückwärtigen 
Stellungen schätzungsweise etwa 170 000 Mann, ein gewaltiges Arbeitsheer 
und doch gering für die zu bewältigende Aufgabe. Auch die Heranführung 
der Baustoffe stieß angesichts der ernsten Transportkrise des Winters^) auf 
große Schwierigkeiten. Gleichzeitig zwang der Frost dazu, alle Crd- und 
besonders die Betonierarbeiten längere Zeit zu unterbrechen. 
Die völkerrechtlich festgelegte Bestimmung der „Ordnung der Gesetze und 
Gebräuche des Landkriegs", daß Kriegsgefangene nur zu Arbeiten herangezogen werden 
dürfen, die „in keiner Beziehung zu den Kriegsunternehmungen stehen", ist von beiden 
kriegführenden Seiten nicht beachtet worden. Welche Seite den Anfang gemacht hat, ist 
nicht festzustellen. Die deutsche Forderung, die bei Geländearbeiten verwendeten Kriegs- 
gefangenen 30 Kilometer hinter die Front zurückzuziehen, andernfalls Vergeltungsma߬ 
nahmen in Aussicht gestellt wurden, wurde von der englischen wie von der französischen 
Heeresleitung auf der Konferenz in London (S. 112) am 12./13. März 1917 abgelehnt, 
da sie diese Arbeitskräfte nicht entbehren zu können glaubten (Franz. amtl. Werk, 
Vd. V, 1, S. 425). Roch viel weniger aber konnten die Mittelmächte bei eng begrenzter 
Menschenzahl auf sie verzichten. 
2) S. 22.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.