Volltext: Die Kriegsführung im Frühjahr 1917 (12. 1939)

Vorschriften für die Abwehrschlacht. Die Luftstreitkräfte. 
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Dort, wo entscheidende Kämpfe sich anbahnten, mußte auch der Gegner 
in der Luft zu finden sein. Dementsprechend sollten die an Aufklärung und 
Kampf in der Lust beteiligten Formationen rechtzeitig an den bedrohten 
Kampffronten zusammengefaßt werden: „Eine sehr erhebliche Vermehrung 
der Luftstreitkräfte — Erkundungs- und Artillerie-Beobachtungsflugzeuge, 
Kampfeinsitzer, Fesselballone, Flugabwehrmittel — schon vor Beginn der 
eigentlichen Abwehrschlacht ist notwendig, weil der feindliche Angriff als 
erstes Ziel die unbeschränkte Herrschaft in der Luft erstreben wird. Dies muß 
frühzeitig verhindert werden. ... Weniger wichtige Fronten müssen rück- 
sichtslos von Fliegern, Ballonen und Flugabwehrmitteln entblößt werden." 
Die Fernaufklärung durch Flieger anzusetzen, blieb Aufgabe der 
Armee-Oberkommandos oder Generalkommandos. Sie hatte vor allem den 
feindlichen Bahn- und Straßenverkehr und größere im Hinterlande ent- 
stehende Anlagen aller Art vornehmlich durch Lichtbildaufnahmen festzu- 
stellen. Ob dies „durch einzelne schnelle Flugzeuge aus großer Höhe oder 
durch geschlossene Geschwader, begleitet durch Kampfeinsitzer, ausgeführt" 
werde, sollte von der Art der feindlichen Luftgegenwehr abhängen. Indessen 
war elfteres Verfahren schon mit Rücksicht auf die geringe Zahl verfügbarer 
Kräfte anzustreben. 
Die Nahaufklärung durch Flieger und Ballone, die in der Regel 
von der Division zu leiten war, hatte — hauptsächlich durch dauernde Bild- 
Meldungen — Klarheit über Ausbau der feindlichen Stellungen und Unter- 
künfte, Bereitstellung von Angriffstruppen, Batteriestellungen, Erweiterung 
des Feldbahnnetzes und damit über die Absichten der feindlichen Führung 
zu schaffen. Die Nahaufklärung diente auch der Feststellung der vorderen 
eigenen Linien. Stand der feindliche Angriff unmittelbar bevor, so sollten 
alle verfügbaren Flugzeuge eingesetzt werden, „um das eigene Artilleriefeuer 
— besonders auf Nahziele — zu beobachten und um den Luftraum über dem 
Schlachtfeld von feindlichen Fliegern und Ballonen zu säubern". Bomben- 
angriffe und Maschinengewehrfeuer auf feindliche Truppen — so hieß es 
weiter — „sind von großer moralischer Wirkung". 
Bombenangriffe der Kampfgeschwader der Ober- 
st e n Heeresleitung gegen festgestellte feindliche Ausladepunkte, Muni- 
tionslager, Flughäfen, Verpflegungsmagazine konnten bei planmäßiger starker 
Durchführung zu einer erheblichen Verzögerung und Störung der feindlichen 
Angriffsvorbereitungen führen. 
Die Unterbindung der feindlichen Lufterkundung 
„für längere Zeit und große Räume" wurde als nicht erreichbar bezeichnet. 
Dauernde Luftsperre wurde abgelehnt. „Das beste Mittel zur Crringung 
und Behauptung der Luftherrschaft" — so hieß es — „sind die in Staffeln 
Weltkrieg. XII. Band. 4
	        
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