Volltext: Die Kriegsführung im Herbst 1916 und im Winter 1916/17 : vom Wechsel in der Obersten Heeresleitung bis zum Entschluß zum Rückzug in die Siegfried-Stellung (11. 1938)

Anterseekrieg: Frage der Verantwortlichkeit^ 
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Er verstehe diesen Standpunkt durchaus, bitte aber doch noch um Klar¬ 
stellung, wie weit denn nun die Verantwortung der Obersten Heeres¬ 
leitung in der Frage des Unterseekrieges tatsächlich reiche. 
In seiner Antwort vom 6. Oktober legte der Kanzler seine Auf- e. »»<>»«. 
fassung nunmehr dahin fest: „Ein Befehl Seiner Majestät des Kaisers zur 
Eröffnung des rücksichtslosen U-Boot-Krieges ist an sich ein Ausfluh mili¬ 
tärischer Kommandogewalt. Da sich indessen der rücksichtslose U-Boot-Krieg 
nicht nur gegen feindliche, sondern auch gegen neutrale Schiffe richtet, greift 
er unmittelbar in unser Verhältnis zu den neutralen Staaten ein und stellt 
insofern einen Akt auswärtiger Politik dar. Überdies kann der rücksichtslose 
U-Boot-Krieg erst eröffnet werden, nachdem unsere den Vereinigten 
Staaten von Amerika gegebenen Zusagen über die Führung des Untersee- 
krieges zurückgezogen und unsere mit Dänemark und Schweden getroffenen 
Vereinbarungen entsprechend modifiziert sein werden. Auch das sind Akte 
der auswärtigen Politik, für die ich, falls sie von Seiner Majestät befohlen 
werden, die alleinige und nicht übertragbare verfassungsmäßige Verant- 
wortung zu tragen habe, auch wenn für meine dereinstige Stellungnahme 
das Urteil Euerer Exzellenz, wie ich wohl nicht ausdrücklich hervorzuheben 
brauche, von ganz besonderer Bedeutung sein wird." 
^Gegen diese Auffassung hatte die Oberste Heeresleitung 
nichts einzuwenden. Sie entsprach insofern auch ihren Wünschen, als sie 
ohnehin sich von jeder politischen Betätigung fernhalten wollte. 
Nun hatte sich in weiten Kreisen des deutschen Volkes schon seit län° 
gerer Zeit mehr und mehr die Meinung durchgesetzt, daß zur siegreichen Be- 
endigung des Krieges die Aufnahme des uneingeschränkten Unterseekrieges 
erforderlich sei. Im Reichstage war jedoch bisher keine Mehrheit für 
diesen Gedanken vorhanden gewesen. Das hatte sich zu ändern begonnen, 
seit Generalfeldmarschall von Hindenburg die Leitung der Operationen 
übernommen hatte. Durch Beschluß vom 7. Oktober 1916 erklärte sich die 
Zentrumspartei für den uneingeschränkten Unterseekrieg, „sobald ihn Hinden- 
bürg und Ludendorff verlangen würden". Dadurch war in Verbindung mit 
den Rechtsparteien eine Mehrheit für die Entschlüsse der Obersten Heeres- 
leitung gesichert. „Das Parlament hatte" — wie Reichskanzler von Beth- 
mann Hollweg es ansaht) — „in der Frage des U-Boot-Krieges auch die 
politische Macht der militärischen Gewalt übertragen." 
c) Unterseekrieg nach Prisenordnung. 
Unterdessen hatte Admiral von Holtzendorff den Entschluß 
gefaßt, den Handelskrieg mit Unterseebooten wenigstens in der ein- 
i) von Bethmann Hollweg: „Betrachtungen zum Weltkriege", 2. Teil, S. 128. 
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