Volltext: Die Operationen des Jahres 1915 ; [2]. Die Ereignisse im Westen im Frühjahr und Sommer, im Osten vom Frühjahr bis zum Jahresschluß (8. 1932)

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Die Lage der Mittelmächte im Mai 1915. 
lichen Handelsschiffe anzuhalten und auf Nationalität und Ladung 
zu untersuchen. Als Vorbedingung für einen Handelskrieg mit Untersee¬ 
booten wurde vielmehr die Ermächtigung angesehen, feindliche Handels¬ 
schiffe durch Torpedoschuß des getauchten Unterseebootes ohne 
Warnung versenken zu dürfen. Die sichere Unterscheidung neutraler 
Schiffe von feindlichen, die man ursprünglich für möglich erachtete, wurde 
allerdings in Frage gestellt, als Ende Januar 1915 den englischen 
Kauffahrteischiffen amtlich empfohlen wurde, zur Täuschung der deutschen 
Unterseeboote eine neutrale Flagge zu führen. Jedoch hoffte der deutsche 
Admiralstab, der Schwierigkeiten allmählich dadurch Herr zu werden, daß 
die neutrale Schiffahrt sich bei uneingeschränkter Durchführung des Unter¬ 
seeboots-Krieges, der deutscherseits vor allem als Gegenmaßnahme gegen 
die Verletzung des Konterbande- und Blockaderechtes durch England geplant 
war, von dem Befahren der Gewäffer um England immer mehr abhalten 
lasten würde. Versprach sich doch die Marine von der Abschreckung 
der Schiffahrt die Hauptwirkung des Unterseeboots-Handels¬ 
krieges. Der Gedanke, auf diese Art den Handelskrieg zu führen, begegnete 
aber Bedenken bei der Reichsleitung, die Verwicklungen mit neutralen 
Mächten, insbesondere mit den Vereinigten Staaten von Amerika be¬ 
fürchtete. Bei diesen Meinungsverschiedenheiten beobachtete der Chef 
des General st abes Zurückhaltung. Cr begnügte sich damit, das 
Interesse der Landkriegführung an der Verhinderung des feindlichen Kanal¬ 
verkehrs zu betonen. Der Meinungsaustausch zwischen der Marine und 
der Reichsleitung über die mit dem Unterseeboots-Handelskrieg verknüpften 
politischen und völkerrechtlichen Fragen zog sich bis Ende Januar 1915 hin. 
Erst am 1. Februar erklärte sich der Reichskanzler in einer Unter¬ 
redung, an der auch der Chef des Generalstabes des Feldheeres teilnahm, 
bereit, seine Bedenken zurückzustellen und der Forderung des Chefs des 
Admiralstabes nachzugeben. Am 4. Februar erteilte der Kaiser nach Vor¬ 
trag des Admirals von Pohl seine Zustimmung zum Untersee. 
boots-Handelskrieg. Durch eine Bekanntmachung des Chefs des 
Admiralstabes wurden als „Gegenmaßnahme gegen die völkerrechtswidrigen 
Maßnahmen zur Unterbindung des neutralen Seehandels mit Deutsch¬ 
land" die Gewässer um Großbritannien als Kriegs¬ 
gebiet erklärt. Mit einer Zahl von 22 frontbereiten Unterseebooten 
wurde der Unterseeboots-Handelskrieg eröffnet1). 
Einsprüche neutraler Mächte, insbesondere der Skandinavischen Länder, 
der Niederlande und der Vereinigten Staaten von Amerika, gegen die 
i) Näheres über die Vorgeschichte des Unterseeboots - Handelskrieges vgl. 
Marine-Archiv „Der Handelskrieg mit U-Vooten", Band I.
	        
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