Volltext: Der Herbst-Feldzug 1914 ; 1. Im Westen bis zum Stellungskrieg, im Osten bis zum Rückzug (5. 1929)

8. Armee — Wechsel im Oberbefehl. 
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bis jetzt 3000 Gefangene gemacht, 18 Geschütze erbeutet, darunter eine 
schwere Batterie. Aus Gründen, die mir unverständlich, hat mir Armee- 
Oberkommando Ausnutzung des Erfolges untersagt und Rückzug nach 
Angerapp befohlen. Die Operationen der letzten zehn Tage lasten 
erkennen, daß Oberbefehlshaber schlecht beraten ist, was ich mich Euerer 
Majestät zu melden verpflichtet fühle." Inwieweit diese Darstellung zu- 
treffend war", lieh sich im Großen Hauptquartier nicht übersehen. General 
v. Frantzois erschien als der Sieger von Ratschki, dessen Erfolg das Ober- 
kommando nicht auszunutzen verstand. Folgende Rückfrage ging daher an 
General v. Schubert): „Sofortiger kurzer Drahtbericht, wie unter Aus- 
Nutzung des schönen Erfolges von Ratschki beabsichtigt wird, die Ope- 
ration im allgemeinen weiter zu führen." 
Die Antwort des Generals v. Schubert, die am 4. Oktober um 
4'" vormittags bei der Obersten Heeresleitung einging, lautete: „Erfolg von 
Ratschki, 3500 Gefangene, 20 Geschütze ohne Rohrrücklauf, 4 schwere 
Kanonen, konnte durch weitere Verfolgung nicht ausgenutzt werden, da starke 
feindliche Kräfte gegen nördlichen Armeeflügel angesetzt sind — Zusammen- 
fassung von 31/2 Divisionen der 8. Armee in vorbereiteter Stellung bei Wir- 
ballen; südlicher Armeeflügel heute in Linie Oletzko^)—Bakalarschewo— 
Pscherosl zurückgenommen. Falls bei Wirballen in den nächsten Tagen 
erfolgreiche Kämpfe, wird Armee von Zurückgehen in Linie Lützen— 
Insterburg Abstand nehmen." Diese Darlegung vermochte den Eindruck 
der Meldung des Generals v. Franyois nicht aufzuheben. Um 10° vor- 
mittags erging ein Befehl des Obersten Kriegsherrn, der den General 
v. Schubert zur Rücksprache nach Eharleville berief und weiter verfügte: 
„General v. Frangois übernimmt für die Zeit der Abwesenheit des Generals 
v. Schubert den Befehl über die 8. Armee." Dieser Befehl wurde ergänzt 
durch die unmittelbar folgende Weisung des Generalleutnants v. Falken- 
Hayn an den General von Frantzois: „Seine Majestät haben Ihnen das 
Kommando über die 8. Armee in der Voraussetzung übertragen, daß Sie 
Fragen der Kriegführung betraf, war durch die vom Kaiser als Obersten Kriegsherrn 
gleichzeitig mit der Mobilmachung befohlene Kriegsgliederung und Stellenbesetzung 
tatsächlich aufgehoben. Die Kommandierenden Generale unterstanden seitdem den 
Armee-Oberkommandos und nicht mehr, wie im Frieden in Preußen, dem Kaiser als 
dem Könige von Preußen unmittelbar. Mit der Cinschiebung einer vorgesetzten 
Zwischenbehörde war ohne weiteres auch die „Immediatstellung" ausgehoben, etwa 
mit ihr verknüpfte Gerechtsame waren hinfällig geworden. 
') Vgl. S. 517 ff. 
2) Daß diese Rückfrage durch die Meldung des Generals v. Fran?ois ver- 
anlaßt wurde, ist wahrscheinlich, aber aktenmäßig nicht sicher zu belegen. 
3) — Marggrabowa.
	        
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