Volltext: Der Herbst-Feldzug 1914 ; 1. Im Westen bis zum Stellungskrieg, im Osten bis zum Rückzug (5. 1929)

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Die Operationen in Frankreich und Belgien. 
Die schwere Artl. und die Pi. Regtr. verbleiben im allgemeinen den 
Armeen, in deren Grenzen sie sich zur Zeit befinden; im einzelnen: 
b e i 6. Armee: II. (Mrs.)/Fußartl. Regt. 7 mit leichter Mun. Kol. und Mun. 
Kol. Abtlg. (bisher 4. Armee), II. (10 om-Kan. 04)/bayer. Res. Fußartl. 
Regt. 1, Pi. Regt. 19 mit Pi. Velag.-Train. 
bei 2. Armee: III. (Mrs.)/Fußartl. Regt. 1 mit leichter Mun.Kol. und Mun 
Kol. Abtlg., V- Stab und -/- I. (10 cm-Kan. 04) (3. und 4. Battr.)/Res. Fuß^ 
artl. Regt. 18 mit leichter Mun. Kol. (bisher 7. Armee), bayer. Pi. Regt, mit 
Pi. Belag.-Train. 
bei 1. Armee: Regts.-Stab und II. (Mrs.)/Fußartl.Regt. 4 mit leichter Mun. 
Kol. und Mun. Kol. Abtlg., % Stab und % II. (10 cm-Kan. 04)/Res. Fuß. 
artl. Regt. 9 (5. und ö.Battr.), Pi. Regt. 18 mit Pi. Velag.-Train. 
bei 7. Armee: III. (Mrs.)/Fußartl. Regt. 4 mit leichter Mun.Kol. und Mun. 
Kol. Abtlg., % II. (10 em-Kan. 04) (7. und 8. Battr.)/Res. Fußartl. Regt, g, 
2.Vattr. (10 om-Kan. 04)/Res. Fußartl. 14, Pi. Regt. 31 mit Pi. Velag.- 
Train. 
bei 3. Armee: Regts.-Stab und III. (Mrs.)/Fußartl. Regt. 7 mit leichter Mun. 
Kol. und Mun. Kol. Abtlg., zwei srz. 12om-Kan. 23attrn., Pi. Regt. 23 mit 
Pi. Belag.-Train, Pi. Regt. 30 mit Pi. Belag. Train, 
bei 5. Armee: wie bisher. 
Im übrigen behalten die Armeen die ihnen zugeteilten Armeetruppen. 
An Ctappentruppen werden zugeteilt: 
der 6. Armee: die bisherigen und die 11. gem. Ldw. Brig. (Teile sind beim 
Det. Wahnschaffe, das II., III./Ldw. Ins. Regt. 35beim I. bayer. A. K. ein- 
gesetzt). 
d e r 2. A r m e e: die 29. gem. Ldw. Brig. 
der 1. Armee: die 10. und 27. gem. Ldw. Brig. und das IV./Ldw. Inf. 
Regt. 75. 
der 7. Armee: die 25. gem. Ldw. Brig. 
der 3. Armee : die 47. und 49. gem. Ldw. Brig., die 1. und 2. Ldw. Pi. Kp. 
VII. A. Ks., die 1. und 2. Ldw. Pi. Kp. VIII. A. Ks. 
der 5. Armee: wie bisher. 
l«.v«s lz.sr- Die grundlegenden Befehle für die neue Operation vom 9. Oktober 
(l*cr' wurden am 10. Oktober ergänzt durch eine Reihe wichtiger Anordnungen, 
die den Zweck verfolgten, den Einsatz der aus verschiedenen Richtungen 
und zu verschiedenen Zeiten auf dem rechten Heeresflügel eintreffenden Ver- 
bände miteinander in Einklang zu bringen. In einer Zusammenkunft 
zwischen General v. Falkenhayn und General v. Krafft am 10. Oktober in 
Msziöres wurde die Verwendung des XIX. Armeekorps und des 
zusammengesetzten XIII. Armeekorps (Korps Fabeck) festgelegt. Schon 
am Tage zuvor hatte General v. Falkenhayn dem Oberkommando 6 an- 
geraten, die beiden Korps „gut nach Norden hinauf abzusetzen". Demgegen- 
über sprachen der Oberbefehlshaber und General v. Krafft sich jetzt dahin
	        
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