Volltext: Die Operationen des Jahres 1915 ; [1]. Die Ereignisse im Winter und Frühjahr (7. 1931)

Einführung zum siebenten Band. 
Der vorliegende VII. Band schildert die militärischen Operationen 
des Winters und Frühjahrs 1915. 
Um den Umfang des Gesamtwerkes „Der Weltkrieg 1914—1918" in 
angemessenen Grenzen zu halten, war strenge Beschränkung auf das Wesent¬ 
liche unabweisbare Notwendigkeit. Die Darstellung ist bestrebt gewesen, 
unter Ausscheidung weniger wichtiger Vorgänge vor allem die großen 
Linien der Entwicklung des kriegerischen Geschehens, sowohl der operativen 
Kriegführung als auch der Vorgänge an den Kampffronten, zur Anschauung 
zu bringen. Während die Schilderung der Ereignisse der ersten fünf Kriegs¬ 
monate bei dem überaus wechselvollen Verlause des Bewegungskrieges in 
West und Ost nicht weniger als sechs Bände umfaßte, sollen die militäri¬ 
schen Operationen des ganzen Kriegsjahres 1915, die nur noch im Osten 
Bewegung, im Westen aber den reinen Stellungskrieg zeigen, in drei 
Bänden dargestellt werden. Die Vorgänge der Kriegsjahre 1916 und 1917 
werden voraussichtlich noch wesentlich kürzer geschildert werden können, 
während dem für den Kriegsausgang so bedeutsamen Jahre 1918 wieder 
ein breiterer Raum gewährt werden soll. 
Die Entschließungen der Obersten Heeresleitung sind im Winter und 
Frühjahr 1915 wesentlich von der Entwicklung der politischen Vorgänge, 
insbesondere von den Verhandlungen der Mittelmächte mit Italien, be¬ 
einflußt worden. !lm die Beweggründe der Kriegführung verständlich zu 
machen, war es daher notwendig, aus diese Verhandlungen einzugehen, 
indessen nur insoweit, als die Oberste Heeresleitung an ihnen beteiligt war. 
Die Darstellung erhebt nicht den Anspruch aus lückenlose Schilderung der 
politischen Vorgänge jener Zeit, sie ist nur ein Teilausschnitt aus 
der Gesamthandlung, der naturgemäß den Gedankengängen und Beweg¬ 
gründen der politischen Führung nicht immer voll Rechnung tragen kann. 
An diesem Verfahren wird auch in den späteren Veröffentlichungen des 
Reichsarchivs festgehalten werden müssen.
	        
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