Volltext: Die Befreiung Ostpreußens (2. 1925)

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Der Entschluß zum Angriff auf die Njemen-Armee und das Gefecht bei Stallupönen. 
möglich in seinem eigenen Lande aufsuchen. Das entsprach seiner geringen 
Einschätzung der Russen wie seinem verantwortungsfreudigen Tatendrang. 
Es kam hinzu, daß die Anweisung des Generalstabes, einer gerade vom 
General v. Fran?ois schon im Frieden ausgegangenen Anregung ent¬ 
sprechend, kurze Offensivstöße über die Grenze ausdrücklich empfahl. So 
sollten „in der Nähe der Grenze liegende feindliche Standorte, z. B. Tau¬ 
roggen und Wirballen, und die Grenzpostierungen tunlichst" angegriffen 
werden. Nach diesen Gesichtspunkten war General v. Fran?ois jetzt zu 
handeln entschlossen. Meldungen über Erfolge bei den ersten Grenzkämpfen 
bestärkten ihn in der Überzeugung, daß er damit aus dem richtigen Wege 
sei. Er hatte das feste Vertrauen, daß sein I. Armeekorps es auch mit 
stark überlegenem Feinde aufnehmen könne. 
Dieses Armeekorps hatte sich nach der Aufmarschanweisung bei 
Gumbinnen und Insterburg zu versammeln. Da aber dem General 
v. Francois für die Zeit des Grenzschutzes außerdem das an der Angerapp 
aufmarschierende I. Reservekorps sowie die 1. Kavallerie-Division und 
die 2. Landwehr-Brigade unterstanden, sah er keinen Hinderungsgrund, 
den größten Teil seines eigenen Armeekorps zu Unternehmungen an 
der Grenze einzusetzen. Für den 9. August plante er einen Angriff 
mit der Masse des Korps gegen den Feind bei Wirballen. Die Truppen 
sollten dazu aus dem zugewiesenen Ausmarschraum gegen die Grenze 
vorverlegt werden. 
Generaloberst v. Prittwitz hatte von dieser Absicht schon am 
6. August erfahren, am Tage bevor er den Oberbefehl übernahm. Er 
konnte die Absicht des Generals v. Fran?ois, die über den Rahmen eines 
Grenzschutz-Unternehmens doch weit hinausging, nicht billigen. Das Korps 
schien mit dem Fortschreiten der russischen Versammlung einer Teilnieder¬ 
lage ausgesetzt. Durch einen Kamps des I. Armeekorps bei Wirballen 
konnte die ganze Armee, noch bevor sie versammelt war, in nichtgewollte 
Bahnen gezogen werden. Generaloberst v. Prittwitz hatte daher durch die 
schon erwähnte*) Direktive vom d.August allen Kommandierenden Generalen 
Änderungen des einmal befohlenen Aufmarsches untersagt. Am 7. August 
abends gab er an das I. Armeekorps außerdem noch den besonderen Befehl, 
bis auf weiteres „mit dem Gros unbedingt an der Angerapp" stehen zu 
bleiben. Zum Schutz des Gebietes östlich der Angerapp sei nötigenfalls 
die 1. Kavallerie-Division durch kleine gemischte Abteilungen zu ver¬ 
stärken. Am 10. August hielt es der Oberbefehlshaber für nötig, dem 
General v. Francois nochmals persönlich am Fernsprecher zu befehlen: 
!) 6. 48.
	        
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