Volltext: Traunviertel mit Salzkammergut und Hausruckviertel (2 / 1938)

Wien, 17. Dezember 1376. Herzog Albrecht von Öster¬ 
reich gibt an die Stadt Enns die Weisung, nicht mehr 
Bier, als das Bedürfnis erheischt, brauen zu lassen (77, 
IX, Nr. 136). Diese Urkunde beweist, daß bereits damals 
in Enns eine Über er zeugung an Bier stattfand; es wird 
damit die bisher älteste Einschränkung der Biererzeugung 
ausgesprochen, welche Maßnahme in jedem der folgenden 
Jahrhunderte immer wiederholt werden muß. 
Wien, 13. März 1379. Herzog Albrecht von Österreich 
erlaubt der Stadt Enns zwischen Lichtmess undSt.Georgen- 
Tag 60 Dreilinge Bier brauen zu lassen und zu lassen 
und zu verhandeln (77, IX. Nr. 487). 
1454. Herzog Ladislaus ordnet die Sperrung der neuen 
Bräuhäuser in der Umgebung von Enns an und untersagt 
den Handel mit Bier, da die Bürger in Ober- und Nieder¬ 
österreich durch Einfuhr des böhmischen und mährischen 
Bieres und durch Errichtung von neuen Brauhäusern in 
ihrem Weinhandel empfindlichen Schaden erlitten (Schicker 
68, S. 38). 
1518. Kaiser Max I. verleiht den Ennsern eine neue 
Wahlordnung; den Handelsbürgern wurde der Handel und 
Ausschank von Bier das ganze Jahr hindurch gestattet, 
den Handwerkern nur ein halbes Jahr (Schicker 68, S. 44, 
Kurz 22, S. 423, Beilage Nr. XXXI'I). 
1589. Das kaiserliche Generalmandat von 1589 ver¬ 
bietet neuerdings das Bauen neuer Bräuhäuser und den 
Fürkauf von Hopfen in der Umgebung der Stadt (siehe 
Jahrbuch 1937, S. 91). Also muß auch in der Umgebung 
von Enns damals ein Hopfenbau betrieben worden sein. 
12. April 1720. Kaiser Karl VI. bestätigt von neuem 
den gesamten Bierbräuern zu Enns ihre alte Zechordnung 
oder Handwerksarticuln und Freyheiten in 33 Punkten. 
Die Urschrift dieses Privilegs befindet sich derzeit im 
Stadtmuseum zu Enns. Das Privilegium weist ausdrück¬ 
lich darauf hin, daß damals im Lande ob der Enns nur 
3 Bierbrauerhandwerksladen oder Zünften mit kaiserl. 
u. landesfürstl. Freiheiten begabt sind (Leopoldschlag für 
Mühlviertel, Lambach für Hausruckviertel, Enns für Traun¬ 
viertel). Zu diesem „Ennserischen Handwerksgezirek“ 
sind 27 „Preuerwerkhstätt“ incorporiert (siehe Beilage 9, 
Punkt 33). In der Stadt Enns selbst waren damals 5 Werk¬ 
stätten zugelassen, die übrigen Bierbrauer des Traun¬ 
viertels fielen nach Punkt 33 des Privilegs an die Bier- 
bräuer von Steyr zur Einverleibung. Die Handwerks¬ 
ordnung von Enns enthält wirtschaftsgeschichtlich außer¬ 
ordentlich viel bemerkenswerte Einzelheiten und ist in 
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