Volltext: Die Grenzschlachten im Westen (1. 1925)

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Der Feldzugsplan im Fahre 1914. 
Als vorübergehende Nebenaufgabe während der Aufmarsch- 
bewegung sollte der 7. Armee der Schutz des Oberelsatz zufallen. Hierzu 
waren dem Oberbefehlshaber der 7. Armee die Brückenkopfbefestigungen 
bei Neubreisach und die Oberrheinbefestigungen bei Neuenburg, Fstein 
und Hüningen unterstellt. Indessen durfte ein Einbruch überlegener feind¬ 
licher Kräfte in das Oberelsaß nicht dazu führen, die Armee oder Teile 
von ihr zu opfern und damit dem Gegner Gelegenheit zu billigen Erfolgen 
zu geben. Es kam vielmehr nur daraus an, einen frühzeitigen Vorstoß 
schwacher französischer Kräfte zurückzuweisen, um das Land nicht schutzlos 
jeder feindlichen Unternehmung preiszugeben*). Das Oberkommando der 
7. Armee hatte demnach für seine Anordnungen zu unterscheiden, ob es 
sich gegebenenfalls um einen Teilvorstoß unterlegener oder um das plan¬ 
mäßige Vorgehen starker französischer Kräfte von Belsort und nördlich her 
handelte. 
Wurde ein Vormarsch überlegener feindlicher Kräfte in das Ober¬ 
elsaß erkannt, so waren dem Gegner alle Hilfsmittel des Landes (rollendes 
Bahnmaterial, öffentliche Kassen usw.) zu entziehen. Die Truppen der 
7. Armee waren aus Straßburg (XV. Armeekorps) und auf das rechte 
Rheinufer (XIV. Armeekorps) zurückzunehmen, die Brücken und Eisen¬ 
bahnen aus dem linken Ufer nachhaltig zu zerstören. Spätestens in 
diesem Zeitpunkt war die 7. Armee mit möglichst starken Teilen für ein 
unmittelbares Zusammenwirken mit der 6. Armee freizumachen. Die 
Räumung des Oberelsaß machte aber auch Anordnungen für den Schutz 
des südlichen Baden erforderlich. Hierfür standen in erster Linie die 
Deckungstruppen am Oberrhein zur Verfügung, die vom Oberbefehls¬ 
haber der 7. Armee durch Besatzungs- und Ersatztruppen aus dem Bereich 
des XIV. Armeekorps, schließlich auch durch Teile des XIV. Reservekorps 
verstärkt werden konnten. Eingehende Vorbereitungen für die Ver¬ 
teidigung des Oberrheins in bezug auf Erkundung geeigneter Batterie- 
stellungen und für das Nachrichtenwesen waren schon im Frieden ge¬ 
troffen worden. 
Mußten nach pflichtmäßigem Ermessen des Befehlshabers am Ober¬ 
rhein die Brücken aufgegeben werden, so wollte man das südliche Baden 
dem Gegner überlassen. In diesem Fall waren auch die auf dem rechten 
Ufer nach Norden führenden Bahnen nachhaltig zu zerstören. 
») S. 62.
	        
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