Volltext: Die Grenzschlachten im Westen (1. 1925)

Der Aufmarsch der 5. Armee. 
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Auch der Aufmarsch der S. Armee vollzog sich planmäßig. Für das 
in seinen Friedensstandorten in und um Metz befindliche XVI. Armeekorps 
hudelte es sich neben der Erfüllung der Grenzschutzausgaben im wesent¬ 
lichen nur um eine Bereitstellung der Truppen innerhalb des erweiterten 
Festungsbereichs von Metz, aus der die Verwendung des Korps auf beiden 
Moselusern sowohl nach Süden wie nach Westen möglich war. Nördlich 
hiervon traf das XIII. Armeekorps, dessen vorausbeförderte gemischte 
53. Infanterie-Brigade bereits seit dem 3. August den Grenzschutz im Ab¬ 
schnitt der Festung Diedenhofen versah1), in der Feit vom 7. bis 11. August 
im Aufmarschgebiet um Königsmachern, Diedenhofen und Metzerwiese ein 
und blieb bis zum 14. August im allgemeinen in dieser Ausstellung. Das 
V. Armeekorps, dem in den ersten Tagen vor und während der Mobil¬ 
machung in seinem posenschen Korpsbezirk der Grenzschutz gegen Rußland 
obgelegen hatte, war bis zum 12. August in dem ihm zugewiesenen Raum 
beiderseits der Nied um Busendors und Gerstlingen ausgeladen und schob 
sich in den nächsten Tagen mit seinen vorderen Teilen bis an und über die 
Mosel zwischen Sierck und Königsmachern, mit den übrigen Teilen längs 
der Straße Niedaltdorf—Mallingen vor. 
Hinter dem V. Armeekorps versammelte sich vom 10. bis 14. August 
das V. Reservekorps östlich der Saar um Lebach, südlich davon vom 11. bis 
15. August das VI. Reservekorps zu beiden Seiten der Saar um Saar¬ 
brücken. 
Die Unterkunft der Truppen des V. Armeekorps und VI. Reservekorps 
wurde zum Teil erheblich beengt durch die gleichzeitige Bereitstellung der 
für die Besetzung der Niedstellung bestimmten gemischten Landwehr- 
Brigaden der 5. Armee. Bon diesen waren bis zum 13. August die 53. in 
Dolchen, die 43. in Frelsdorf ausgeladen. Am 14. und 15. folgten die 45. in 
Gerstlingen, die 13. in Freisdors, die 9. bayerische in Dolchen. Ihre Unter¬ 
kunft erfolgte zunächst vorwärts und rückwärts der durch Armierungsarbeiter 
angelegten Stellung. Der Höhere Landwehrkommandeur 2 hatte schon 
am 10. August sein Quartier von Metz nach Dolchen verlegt. 
Ein am 14. August erlassener Befehl des bereits seit dem 3. August 
in Saarbrücken befindlichen Armee-Oberbefehlshabers, Generalleutnants 
Kronprinzen Wilhelm, sah die engere Versammlung der Armee und das 
Ausschließen der hinteren Korps vom 16. August an vor. Er kam indessen 
nicht zur Ausführung, da die Oberste Heeresleitung am Abend des 14. August 
in ähnlicher Weise wie an die 4. Armee auch an die 5. durch Fernspruch 
mitteilte, daß für den Fall eines Vorgehens stärkerer feindlicher Kräfte 
!) S. 107.
	        
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