Volltext: Die Grenzschlachten im Westen (1. 1925)

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Mobilmachung und Aufmarsch der Westgegner. 
sich dann die ganze Division, bis sie am 9. September England 
verließ. Sie wurde in St. Nazaire an der Loire am 10. September 
ausgeladen. 
4. Mobilmachung und Aufmarsch in Belgien. 
Belgien war entschlossen, im Falle europäischer Verwicklungen seine 
Neutralität selbst zu schützen und einem feindlichen Einfall mit Waffen¬ 
gewalt entgegenzutreten. Die Armee befand sich bei Kriegsausbruch in 
der Umbildung. Das Wehrgesetz vom 30. August 1913 hatte eine allmäh¬ 
liche Heeresvermehrung vorgesehen, die bis zum Frühjahr 1926 abge¬ 
schlossen sein und dann die Kriegsstärke auf 350000 Mann bringen sollte. 
Hiervon entfielen 150000 Mann aus das Feldheer, 130000 Mann auf die 
Festungsbesatzungen und 60000 Mann aus den Territorialdienst. 
Bei Kriegsausbruch zähltedas belgische FeldheerHerst 117000 Mann 
mit 312 Kanonen und 102 Mitrailleusen. Es bestand aus den acht jüngsten 
der dienstpflichtigen Milizklassen und war entsprechend seiner Friedens¬ 
gliederung in sechsArmee-Divisionen und eine Kavallerie-Division eingeteilt. 
In den Festungen (Antwerpen, Lüttich, Namur) bildeten die älteren 
sieben Milizklassen als Festungstruppen die Besatzung. 
Für die im Heeresdienst nicht verwendeten Männer war vom 21. bis 
40. Lebensjahr der Dienst in der „Bürgerwacht" eingerichtet, die dem 
Ministerium des Innern unterstand und für die Aufrechterhaltung von 
Ruhe und Ordnung, für die Durchführung der Gesetze, die Wahrung 
der nationalen Unabhängigkeit und die Unversehrtheit des Staatsgebietes 
zu sorgen hatte. Die Bürgerwacht wurde von den Gemeinden aufgestellt. 
Man unterschied zwischen aktiver Bürgerwacht in den Orten über 
10 000 Einwohner und in den Festungen und nichtaktiver in allen 
übrigen kleineren Gemeinden. Jene war nur in bescheidenstem Maße, 
diese überhaupt nicht militärisch ausgebildet. Einhelligkeit über die Ver¬ 
wendung irrt Kriege bestand zwischen dem Ministerium des Innern und 
dem Kriegsministerium nicht. Ebensowenig war sich die Bürgerwacht 
selbst klar über die ihr zugedachten Aufgaben. 
Die Ende Juli 1914 wachsende politische Spannung veranlaßte die 
belgische Regierung am 29. Juli, die Armee für alle Fälle auf „verstärkten 
Friedenssuß" zu setzen, das heißt, zu dem unter der Fahne stehenden Miliz¬ 
jahrgang die drei zuletzt entlassenen einzuberufen. Da gleichzeitig An¬ 
ordnungen zum Ankauf von Ergänzungspserden und zur Verausgabung 
und Bespannung von Kriegsgerät gegeben wurden, bedeutete das eine 
tz Kriegsgliederung f. Anlage 1, Kampfwert f. Anlage 2.
	        
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