Volltext: Dokumentarium zur Vorgeschichte des Weltkrieges 1871-1914

2, Dreibundvertrag;, 20.2. 1887 
den gegenwärtigen Zusatzvertrag unterzeichnet und ihr Siegel bei- 
gefügt. 
Geschehen zu Berlin, am 20. Februar 1887. 
(Siegel) v. Bismarck 
(Siegel) SzEechenyi 
(Siegel) Launay 
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Gr. Pol., Bd. IV, Nr. 859 
Separatvertrag zwischen Deutschland und Italien vom 20. Februar 1887 
(Übersetzung) 
Ausfertigung 
Ihre Majestäten 
der Kaiser von Deutschland, König von Preußen, 
und der König von Italien 
wollen im Geiste guten wechselseitigen Einvernehmens die zwischen 
ihren Staaten und Regierungen durch den Wiener Bündnisvertrag 
vom 20. Mai 1882, dessen Verlängerung heute soeben unterzeichnet 
ist, bereits hergestellten Bande noch mehr und mehr befestigen und 
haben beschlossen, einen Separatvertrag abzuschließen, der immer 
mehr den gegenwärtigen Umständen entsprechen. soll. Zu diesem 
Zwecke haben sie ihre Bevollmächtigten ernannt, nämlich: ' 
Seine Majestät der Kaiser von Deutschland, König von 
Preußen: 
den Herrn Otto Fürsten v. Bismarck, seinen preußischen Mi- 
nisterpräsidenten, Kanzler des Reiches; 
Seine Majestät der König von Italien: 
den Herrn Eduard Grafen de Launay, seinen außerordentlichen 
und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Kaiser 
von Deutschland, Könige von Preußen. 
Diese haben, mit Vollmachten ausgestattet, die in guter und 
schuldiger Form befunden worden sind, folgende Artikel verabredet: 
Artikel I 
Die hohen vertragschließenden Parteien, nur die möglichst lange 
Aufrechterhaltung des territorialen status quo im Orient im Auge, 
verpflichten sich, ihren Einfluß dahin anzuwenden, daß sie an den 
ottomanischen Küsten und Inseln im Adriatischen und im Ägäischen 
Meer jeder Gebietsveränderung entgegenwirken, die der einen oder 
der anderen der Signatarmächte des gegenwärtigen Vertrages scha- 
den könnte. Zu diesem Zwecke werden sie sich alle Nachrichten 
mitteilen, die geeignet sind, sich wechselseitig über ihre eigenen Ab- 
sichten sowie über die der anderen Mächte zu unterrichten. 
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